Export in die Türkei: Zollbestimmungen, Besonderheiten bei Waren & Frachtpapiere
- Übersicht – Export in die Türkei
- Einfuhr in die Türkei: Welche Angaben muss die Handelsrechnung enthalten?
- Türkei-Export: Welche Besonderheiten gelten bei den unterschiedlichen Warengruppen?
- Gibt es ein Präferenzabkommen mit der Türkei?
- Welche Besonderheiten gilt es bei der Zollabfertigung in die Türkei zu berücksichtigen?
- Welche Frachtpapiere sind für die Einfuhr in die Türkei notwendig?
- Welche Zertifikate werden für die Einfuhr in die Türkei benötigt?
Übersicht – Export in die Türkei
Die wichtigsten Fakten für die Einfuhr von Waren in die Türkei finden Sie in der nachfolgenden Übersicht:
- Einwohnerzahl: 80,8 Mio.
- Währung: Türkische Lira
- Hier finden Sie den Vordruck „Exporter Registry Form“: www.ebirlik.org
- Eine Bescheinigung von der IHK ist erforderlich.
- Zollabfertigung: Nimmt am Carnet-A.T.A.-System teil.
Einfuhr in die Türkei: Welche Angaben muss die Handelsrechnung enthalten?
Für die Einfuhr in die Türkei legen Sie Handelsrechnungen bei. Diese sollten folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift des Versenders
- Name und Anschrift des Empfängers/Importeurs inkl. Kontaktperson, Telefon- und Faxnummer
- Lieferanschrift, falls diese von der Rechnungsanschrift abweicht
- Rechnungsnummer, -ort und -datum sowie der Vermerk „Rechnung“
- Liefer- und Zahlungsbedingungen
- Bezeichnung und Anzahl der einzelnen Waren mit der zugehörigen Warentarifnummer, dem Stückpreis mit Währungsangabe, Gewicht (brutto/netto), Ursprungsland, Paketnummer
- Türkische Zolltarifnummer, Menge pro Vertriebseinheit z. B. kg, m
- Ort der Lieferung und Zahlung
- Gesamtrechnungswert der Sendung mit Währungsangabe
- Ursprungserklärung auf der Rechnung (nur für EGKS- oder Agrarwaren)
- Name, Unterschrift und Firmenstempel des Versenders
Am Schluss der Rechnung ist folgende rechtsverbindliche Erklärung abzugeben:
„We certify that this invoice is authentic and that it ist he only one issued by us for the goods mentioned therein.“
Türkei-Export: Welche Besonderheiten gelten bei den unterschiedlichen Warengruppen?
Bei der Einfuhr in die Türkei gelten für bestimmte Warengruppen besondere Bestimmungen:
- Spielzeuge (besondere Vorschriften bei Gestaltung, Produktion und Vermarktung)
- Elektro- und Elektronikgeräte (laut der EU-RoHS-Richtlinie bestehen Stoffverbote)
- Textilien und konfektionierte Ware (Registrierung)
- Abfälle (Analysezertifikat und Erklärung des Herstellers erforderlich)
- Medizinische Geräte (TAREKS-Referenznummer vom Wirtschaftsministerium erforderlich)
- Lebensmittel (Qualitätszertifikat erforderlich)
- Lebensmittelerzeugnisse (besondere Kennzeichnungsvorschriften)
- Alkohol und Tabakwaren (Konformitätsbescheinigung) erforderlich
- Pflanzen und Saatgut (Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich)
- Pharmazeutische und medizinische Produkte/Rohstoffe (es gelten besondere Vorschriften in Bezug auf Analyse und Etikettierung und eine Zulassung vom türkischen Gesundheitsministerium ist erforderlich)
- Schädlingsbekämpfung und -geräte dazu (es gelten umfangreiche Einfuhrbestimmungen)
Weitere Besonderheiten:
- Bei der Einfuhr in die Türkei kann der Importeur eine Lieferantenerklärung für Waren aus der Europäischen Union verlangen; diese dient ihm als Ursprungsnachweis bei der Ausfuhr.
- Eine Ursprungskennzeichnung ist für bestimmte Pflanzen erforderlich.
- Bei der Einfuhr in die Türkei benötigen Sie Stroh als Verpackungsmaterial und ein Pflanzengesundheitszeugnis.
- Bei Holzverpackungen benötigen Sie eine ISPM15-Standard-Behandlung.
Gibt es ein Präferenzabkommen mit der Türkei?
Es besteht ein gegenseitiges Präferenzabkommen mit der Europäischen Union (EGKS- und Agrarprodukte). Ebenfalls besteht eine gemeinsame Zollunion.
Welche Besonderheiten gilt es bei der Zollabfertigung in die Türkei zu berücksichtigen?
Bei der Einfuhr in die Türkei sind trotz der Zollunion und einem bestehenden Präferenzabkommen für Agrarwaren die Zusatz- und Ausgleichszölle gestiegen. Deshalb ist es ratsam, sich zu informieren, auf welche Waren neuerdings Zölle fallen und welche Ursprungsnachweise Sie benötigen.
Hintergrund ist, dass die Türkei für einige APS-Staaten keine Präferenzen mehr gewährt und somit einen Ursprungsnachweis für die Ware haben möchte, um sich zu vergewissern, dass die Ware nicht aus diesen Staaten kommt.
Bei der Einfuhr in die Türkei werden Konnossemente dazu verwendet, die Summarische Zollanmeldung zu erstellen. Evtl. müssen Sie Zusatzangaben aufnehmen, wie
- Steuernummer des Empfängers
- Zolltarifnummer der Ware
Welche Frachtpapiere sind für die Einfuhr in die Türkei notwendig?
Bei der Einfuhr in die Türkei legen Sie der Sendung folgende Dokumente bei:
- Beförderungsdokumente (Air Waybill, Sea Waybill, CMR)
- Einfuhranmeldung
- Warenausweis/Einfuhrlizenz/Gesundheitszeugnis
- (Proforma-)Rechnung und Zollfaktura Formblatt
- Packliste
- Präferenznachweis
- Warenverkehrsbescheinigung A.TR
Welche Zertifikate werden für die Einfuhr in die Türkei benötigt?
Inspektionszertifikate
Bei der Einfuhr in die Türkei ist entweder eine CE-Kennzeichnung erforderlich oder ein Inspektionszertifikat für:
- Industrieprodukte
Für die Einfuhr in die Türkei benötigen Sie für folgende Produkte ein Konformitätszertifikat:
- Lebensmittel- und Futtermittelindustrie
- Tiere und Produkte daraus
- Saatgut