Jeder Betreiber einer Aufzugsanlage – ob Vermieter oder Eigentümer des Gebäudes – ist für deren Sicherheit verantwortlich. Laut der Betriebssicherheitsverordnung muss er für jeden Aufzug einen Notfallplan anfertigen. Damit soll sichergestellt werden, dass bei Störungen, Notfällen, Brand usw. angemessen und sachgerecht reagiert wird und möglicherweise eingeschlossene Personen schnell gerettet werden.
Diese Angaben muss Ihr Notfallplan enthalten:
- den Standort der Aufzugsanlage mit der vollständigen Adresse
- den verantwortlichen Arbeitgeber / Betreiber
- die Personen mit Zugang zu allen Einrichtungen der Anlage, z. B. Werkschutz, Hausmeister, Mitarbeiter der Leitstelle usw.
- die Personen, die eine Notbefreiung vornehmen können (s. u.)
- Hinweise zur Ersten Hilfe mit Kontaktdaten, z. B. Ersthelfer, Betriebsarzt, Rettungsdienste
Tragen Sie die Angaben so detailliert wie nötig ein. Geben Sie bei größeren Betriebsarealen auch genau das Gebäude und den Standort des Aufzugs an. Nur so können Rettungskräfte eine Aufzugsanlage ggf. schnell erreichen.
Diesen Notfallplan müssen Sie dem Notdienst bzw. der „benannten Person“ zur Verfügung stellen. Die benannte Person, auch als Aufzugswärter bezeichnet, ist diejenige, die laut der Betriebssicherheitsverordnung den Aufzug kontrolliert und auch in der sachgerechten Befreiung von Personen geschult ist.
Der TÜV Nord empfiehlt zudem, den Notfallplan in der Nähe der Aufzugsanlage anzubringen.