Das Beförderungspapier ist für alle wichtig, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind:
- Absender sehen, was sie auf den Weg bringen.
- Empfänger sehen, was bei ihnen eingeht.
- Beförderer sehen, welche Mengen sie holen und liefern.
- Fahrzeugführer sehen, was sie wohin liefern und wie gefährlich die Ladung ist.
- Behörden sehen, was befördert wird und welche Vorschriften betroffen sind.
- Einsatzkräfte sehen, womit sie es bei einem Unfall zu tun haben.
Aber die Behörden haben auch oft etwas zu bemängeln, darauf weist Dipl.-Ing. Ralf Gaßner von der eska Ingenieurgesellschaft in Hamburg hin. Für die Fachzeitschrift „der gefahrgutbeauftragte“ hat der Gefahrgutberater die Schwierigkeiten zusammengestellt, auf die Sie mit Ihrem Beförderungspapier stoßen können. Zwei Beispiele:
- Der Absender nach ADR 1.4.2.1.1 weiß in der Regel, was er versendet. Nach Abschnitt 1.2.1 des ADR kann aber auch der Spediteur als Absender gelten, und der weiß unter Umständen schon nicht mehr genau, was er transportiert. Wirken an den Transporten noch weitere Subunternehmer mit, nimmt auch dieses Wissen automatisch weiter ab. Gaßner vergleicht den Ablauf mit dem Spiel „Stille Post“, weil auch da am Ende keine Information mehr mit der Wirklichkeit übereinstimmt.
- Auch Gefahrguttransporte nehmen nicht immer den direkten Weg – wird die Ware umgeschlagen und neu verpackt, werden auch die Dokumente ergänzt. Sehr oft sind solche Ergänzungen aber unvollständig, oder die Fachbegriffe, die eingetragen werden, sind nicht korrekt.
Gaßner empfiehlt besondere Sorgfalt, wenn Sie Vereinfachungen wie die 1000-Punkte-Regelung nutzen. Hier benötige man zwar keinen Fahrer mit ADR-Schein, aber erheblich umfangreichere Angaben im Beförderungsdokument. Seine Erfahrung: Je mehr Vereinfachungen, desto mehr Fehler im Beförderungspapier.
Anhand des Beförderungspapiers muss jeder am Transport Beteiligte die geladenen gefährlichen Güter identifizieren können. Als Absender sind Sie dafür verantwortlich, dass bei einem Transport nach ADR ein Beförderungspapier vorhanden ist. Sind die Angaben darin fehlerhaft, droht Ärger.