So erfüllen Sie die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung
Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes in deutschen Unternehmen ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit der ein Schutz vor gefährlichen Stoffen gewährleistet werden soll. Sie regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte, die mit Gefahrstoffen arbeiten. Also mit jenen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, deren physikalische oder chemische Eigenschaften gefährliche Auswirkungen haben können, die also z. B. giftig, ätzend oder hochentzündlich sind.
Welches Ziel verfolgt die GefStoffV?
Grundsätzlich soll die GefStoffV Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen schützen. Somit stehen neben dem Arbeitsschutz, auch der Verbraucherschutz und der Umweltschutz im Fokus. Sie geht entsprechend über den Schutz der Beschäftigten, die von den Gefahrstoffen direkt bedroht sein können, hinaus. Neben den genannten Verbrauchern können schließlich auch andere Dritte, wie z. B. Auftragnehmer oder Besucher des Unternehmens, mit den Gefahrstoffen in Kontakt kommen.
Im ersten Abschnitt wird der Anwendungsbereich der GefStoffV näher definiert und Begriffsbestimmungen vorgenommen. Im zweiten Abschnitt werden Informationen über die Gefahrstoffe zusammengefasst, bspw. die nähere Umschreibung der Gefährlichkeitsmerkmale. Des Weiteren werden Gefahrstoffe eingestuft und Hinweise zur notwendigen Kennzeichnung und Verpackung gegeben. Der dritte Abschnitt nimmt sich die Gefährdungsbeurteilung vor und erläutert die Grundpflichten, auf denen dann der vierte Abschnitt mit Ableitung der Schutzmaßnahmen aufbaut. In den weiteren Abschnitten werden auch Vollzugsregelungen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die aus einer Nicht-Beachtung der GefStoffV folgen, dargestellt und erläutert.
So verhält sich auch derjenige ordnungswidrig im Sinne der Gefahrstoffverordnung, der keine Gefährdungsbeurteilung durchführt bzw. diese nicht dokumentiert.
So läuft eine Gefährdungsbeurteilung ab
- Zunächst werden die notwendigen und relevanten Informationen beschafft, z. B. über vorhandene Gefahrstoffe, relevante Arbeitsverfahren etc.
- Im zweiten Schritt werden die Stoffeigenschaften ermittelt und geprüft, inwiefern sich aus deren physikalisch-chemischen oder toxikologische Eigenschaften, Gefährdungen ergeben.
- Daraus werden dann die Gefährdungen im Rahmen der durchzuführenden Tätigkeit ermittelt.
- Jetzt ist es an der Zeit die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen, die sich aus den bisherigen Untersuchungen ergeben haben.
- Im Nachgang muss immer auch eine Wirksamkeitskontrolle durchgeführt werden und falls nötig, eine Anpassung der Schutzmaßnahmen erfolgen.
Die Gefahrstoffverordnung im Wandel der Zeit
Seit ihrer ersten Erarbeitung 1983 hat sie bereits diverse Veränderungen durchgemacht. Nun ist zum 1.6.2015 eine neue Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Im Rahmen ihrer Weiterentwicklung wurde immer mehr Wert darauf gelegt, dass weniger eindeutige Auflagen gemacht werden und ein verstärkter Schwerpunkt auf die Eigenverantwortung z. B. des Arbeitgebers gelegt wird.
Die komplexe Unternehmensumwelt und die hohe Änderungsdynamik machen es auch notwendig, dass Unternehmen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung Interpretationsmöglichkeiten haben und ermöglicht ihnen, die erforderlichen Maßnahmen angemessen und verhältnismäßig umzusetzen
Was Aufsichtsbehörden wichtig ist, wenn die psychische Gefährdungsbeurteilung kontrolliert wird. Wissen kompakt.