Damit Betriebsneulinge nicht zum Sicherheitsrisiko werden, sollten Sie im Arbeitsschutzausschuss (ASA) diese 4 wichtigen Fragen klären:
- Werden die jungen Berufsanfänger von erfahrenen, zuverlässigen und fachkundigen Mitarbeitern betreut?
- Verfügen die an der Ausbildung beteiligten Personen über die erforderlichen menschlichen und pädagogischen Qualifikationen?
- Werden Neulinge erst nach entsprechender Unterweisung mit Tätigkeiten betrau?
- Ist bekannt, dass Jugendliche nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen dürfen?
TIPP: Setzen Sie das Thema „Betriebsneulinge“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des ASA. Laden Sie zu diesem Termin auch die verantwortlichen Ausbilder ein.
Gehen Sie diese 4 Fragen bei der Einführung von neuen Mitarbeitern auch mit den Ausbildern durch und reduzieren Sie das Gefahrenpotenzial in Ihrem Unternehmen!