Und viele Gebäude sind immer noch mit Asbest belastet. Die „Berliner Zeitung“ berichtete Ende 2013, in schätzungsweise 70.000 Berliner Wohnungen befinde sich Asbest. Vor allem in Gebäuden, die in den 60er- bis 80er-Jahren errichtet wurden.
Aus Sicht des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) bestehe jedoch kein Ausbaugebot, denn in den verwendeten Produkten sei Asbest fest gebunden, und davon gingen keine Gesundheitsgefahren aus. Solange die Produkte unbeschädigt bleiben.
Im März 2014 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Neufassung der TRGS 519 „Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ veröffentlicht.
Gegenüber der alten TRGS 519 aus dem Jahr 2007 wurden die Risikokonzentrationen von Asbest gesenkt: Die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen beruhten bisher auf 15.000 Fasern pro Kubikmeter. Die Akzeptanzkonzentration wurde jetzt auf 10.000 F/m3 reduziert – der ebenfalls neugefassten TRGS 910 „Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ entsprechend.
Außerdem sind „Arbeiten geringen Umfangs“ in der neuen TRGS 519 konkreter als in der alten formuliert, denn hier konnten in der Vergangenheit Erleichterungen missbraucht werden: Die neue Regel stellt klar, dass es sich nicht um „Arbeiten geringen Umfangs“ handelt, wenn im Rahmen der Planung für das Gesamtobjekt festzustellen oder absehbar ist, dass die Arbeiten wiederholt durchgeführt werden müssen. Dies gilt auch dann, wenn die wiederholten Arbeiten mit anderem Personal durchgeführt werden.
Der bisherige Kurzlehrgang mit fünf Lehreinheiten und ohne Prüfung für „Tätigkeiten mit geringer Exposition“ ist gestrichen worden. Jetzt ist ein zweitägiger Lehrgang mit Prüfung vorgeschrieben.
Mit Ausnahme von „Tätigkeiten mit geringer Exposition“ ist gemäß GefStoffV für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten eine Zulassung als Fachbetrieb erforderlich. Der Betrieb muss im Rahmen des Zulassungsverfahrens nachweisen, dass er die erforderliche Ausstattung besitzt. Er muss zum Beispiel über Industriestaubsauger/Entstauber und das Equipment für eine Sanitär-/Waschgelegenheit vor Ort verfügen.