Der Fahrzeugführer braucht Informationen, damit er bei Unfällen oder Zwischenfällen, die sich während der Beförderung ereignen können, genau weiß, wie er sich zu verhalten hat. Dafür müssen Sie dem Fahrer schriftliche Weisungen – früher Unfallmerkblätter genannt – mitgeben.
In den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist genau festgeschrieben, welche Angaben über jeden beförderten gefährlichen Stoff gefordert sind. Diese Daten können Sie aus dem Sicherheitsdatenblatt abschreiben.
Wichtig: Nur bei der Beförderung in deutschsprachigen Ländern und Deutsch sprechendem Fahrer genügt die schriftliche Weisung in deutscher Sprache. Die Weisungen sind in einer Sprache zu verfassen, die jeder Fahrer lesen und verstehen kann. Bei der Beförderung ins Ausland werden diese Dokumente auch in der Amtssprache aller Transit- und Bestimmungsländer benötigt.
Natürlich können Sie schriftliche Weisungen auch fix und fertig mehrsprachig kaufen oder erstellen lassen. Diese Firma liefert schriftliche Weisungen:
Dössel & Rademacher Brandstwiete 42, 20457 Hamburg Telefon: 040/32 32 30 0 Fax: 040/32 32 30 30 E-Mail: buero(at)doessel-rademacher.de
Kapitel in der schriftlichen Weisung | Abschnitt im Sicherheitsdatenblatt | Anmerkung |
1. Ladung | 14. Angaben zum Transport | . |
2. Art der Gefahr | 14. Angaben zum Transport | . |
3. Persönliche Schutzausrüstung | 15. Rechtsvorschriften | . |
4. Vom Fahrzeugführer zu treffende allgemeine Maßnahmen | 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung | Gemäß 5.4.3.8 ADR vorgegeben |
5. Vom Fahrzeugführer zu treffende zusätzliche und besondere Maßnahmen | 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | . |
6. Feuer | 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung | . |
7. Erste Hilfe | 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen | . |
8. Zusätzliche Hinweise | . | z. B. Telefonnummer für Rückfragen |