Bei vielen Prozessen in der industriellen Produktion entstehen brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube. Vermischt mit Sauerstoff bilden sie eine explosionsfähige Atmosphäre. Sie müssen deshalb eine ganze Reihe von Regelungen wie etwa die Vorschriften der Berufsgenossenschaft (BGR 104) beachten. Auch auf europäischer Ebene wurde der Explosionsschutz neu geregelt und durch die Richtlinien 94/9/EG und 99/92/EG vereinheitlicht. Beide Richtlinien wurden im Rahmen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung in nationales Recht umgesetzt.
Beugen Sie Explosionen systematisch in 6 Schritten vor:
Schritt 1 zum Explosionsschutz
Eine Explosion kann nur unter folgenden Voraussetzungen eintreten: Es müssen
- ein brennbarer Stoff,
- Sauerstoff (aus der Luft) und
- eine Zündquelle
vorhanden sein. Prüfen Sie deshalb zunächst, welche brennbaren Stoffe Sie überhaupt in Ihrem Betrieb haben und ob Sie einige dieser Stoffe ersetzen können(z. B. Pulver durch Granulat)?
Schritt 2 zum Explosionsschutz
Überprüfen Sie dann, unter welchen Bedingungen ein explosionsfähiges Gemisch überhaupt entstehen kann. Dazu benötigen Sie für jeden brennbaren Stoff Angaben über die untere bzw. obere Explosionsgrenze, die Sie in den technischen Datenblättern finden. Außerdem brauchen Sie Informationen über den Flammpunkt der brennbaren Stoffe. Staub ist außerdem unterhalb einer Korngröße von 0,5 mm explosionsgefährdet (siehe Beitrag im beiliegenden Themenspezial).
Schritt 3 zum Explosionsschutz
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine explosionsfähige Atmosphäre bildet, hängt auch von der Konzentration des brennbaren Stoffes ab. So reichen nach Angaben der Berufsgenossenschaft Chemie bereits 5 ml Benzin, um in einem 200-l-Fass eine explosionsfähige Atmosphäre zu erzeugen. Ermitteln Sie deshalb, wie wahrscheinlich es ist, dass sich in Ihrem Betrieb eine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann. Das ist vor allem von der Konzentration eines Stoffes im Raum abhängig.
Hinweis: Als Faustregel bei Raumgrößen bis 100 m³ gilt: Eine Konzentration eines Stoffes von 1/10.000 des Raumvolumens gehört zu den gefährlichen Mengen.
Schritt 4 zum Explosionsschutz
Versuchen Sie, die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre weitestgehend zu verhindern. Das kann z. B. durch regelmäßige Lüftung oder den Einbau einer Absauganlage geschehen. Lassen Sie auch regelmäßig sämtliche Behälter mit brennbaren Stoffen auf Dichtigkeit prüfen. Innerhalb geschlossener Apparaturen wird die Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre durch die Konzentrationsbegrenzung verhindert.
Schritt 5 zum Explosionsschutz
Lässt sich die Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht völlig verhindern, sind Sie gemäß der Richtlinie 99/92/EG verpflichtet, den Betrieb in Gefahrenzonen einzuteilen und im Explosionsschutzdokument sämtliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu dokumentieren.
Schritt 6 zum Explosionsschutz
Die wichtigste Regel lautet: Vermeiden Sie sämtliche Zündquellen, die eine Explosion auslösen können. Zündquellen können sein:
- offenes Feuer und offene Flammen,
- mechanische oder elektrische Funken,
- elektrostatische Entladung,
- heiße Oberflächen,
- Kompressionswärme oder Blitze.
Achten Sie bei der Auswahl von Geräten darauf, dass sie für den Einsatz in der jeweiligen Zone geeignet sind. Achten Sie in besonders explosionsgefährdeten Zonen auch darauf, dass Mitarbeiter keine Handys, Taschenrechner etc. benutzen.