Haben Sie Ihr Explosionsschutzdokument bereits erstellt?
Gefahrstoffe: Biogasverwendung zu Heizzwecken
Biogas besteht aus bis zu 80 % Methan sowie Kohlendioxid, Schwefelwasserstoff und Spurengasen, wie beispielsweise Ammoniak, Wasserstoff, Stickstoff. Sie verwenden diesen Gefahrstoff in Ihrem Betrieb beispielsweise zu Heizzwecken. Die Erzeugung erfolgt in speziellen Biogasanlagen.
Bei der Herstellung dieses natürlichen Rohstoffs müssen Sie Schutzmaßnahmen gegen Gefahren wie
- Ersticken oder Vergiften in Schächten und Behältern,
- Entstehung von Bränden,
- Explosion durch zündfähige Gas- Luft-Gemische treffen.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist auch bei Biogasanlagen Pflicht!
Gefahrstoffe: Gefährdungszonen ins Explosionsschutzdokument eintragen
Das bedeutet für Sie: Bereiche mit explosionsfähigen Biogas-Luft-Gemischen, wie die Umgebung Ihres Gasspeichers oder des Gärbehälters, müssen Sie in diese Zonen einteilen und in Ihr Explosionsschutzdokument eintragen.
Zone 0: Ständig, langzeitig oder häufig tritt explosionsfähige Atmosphäre bei Biogasanlagen im Normalbetrieb praktisch nicht auf. Auch im Gärbehälter liegen keine explosionsfähigen Gemische vor. Allenfalls das Ansaugrohr des Verbrennungsmotors oder der Verbrennungsraum der Gasfackel enthält bestimmungsgemäß ständig ein zündfähiges Gemisch. Durch eine flammendurchschlagsichere Einrichtung ist dieser Bereich vom übrigen Gassystem abgeschottet.
Zone 1: „Gelegentlich“ treten zündfähige Gemische bei Biogasanlagen beispielsweise um die Mündung von Abblaseleitungen von Gasüberdrucksicherungen und Gasfackeln auf. Bei Gasüberschuss wird hier Gas in die Luft abgeblasen.
Zone 2: „Seltenes Auftreten“ von zündfähigen Gasgemischen ist generell im Störungsfall und bei Servicearbeiten möglich. Im Bereich des Gärbehälters betrifft dies Wartungs- und Reinigungsöffnungen und das Innere eines kontinuierlich betriebenen Gärbehälters. Bei Gasspeicherung betrifft dies das Gaslager und die Umgebung der Be- und Entlüftungsöffnungen.
Gefahrstoffe: Bei welcher Biogaskonzentration Explosionsgefahr besteht
Wichtig für Sie: Explosionsgefahr besteht bei einer Biogaskonzentration von 6 bis 12 Volumen-Prozent. Im Ex-Bereich sind nur Geräte und Schutzsysteme der Gerätegruppe II zulässig. Die Gerätekategorie orientiert sich an der Zone. In allen Zonen können Sie Geräte der Kategorie 1 einsetzen.