Gefahrstoffe: Heftige Strafen ab 0,3 Promille
Jeder Verkehrsteilnehmer muss ab einem Blutalkohol von 0,3 Promille mit heftigen Strafen rechnen. Den Gefahrgutfahrer erwarten neben den Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog zum Straßenverkehrsgesetz zusätzliche saftige Bußgelder nach dem Bußgeldkatalog für die Gefahrgutbeförderung auf der Straße. Das Bußgeld staffelt sich nach dem nachgewiesenen Alkohol in der Atemluft (AAK) oder im Blut (BAK).
Gefahrstoffe: Tatbestände und Strafen
Ordnungswidrigkeit: Teilnahme als Fahrzeugführer am Straßenverkehr mit Bußgeld
- 0,15 bis 0,249 mg/l AAK oder 0,30 bis 0,49 o/oo BAK kosten 250 Euro
- 0,25 bis 0,545 mg/l AAK oder 0,50 bis 1,09 o/oo BAK kosten 500 Euro
- beim zweiten Verstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro fällig
- beim dritten Verstoß werden 1.500 Euro fällig.