Gefahrstoffe: Dichtheitskontrollen vorgeschrieben
Sie haben diese Verordnung ergänzend zu der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase anzuwenden. Die neuen Regelungen haben zum Ziel, die Freisetzung der Kyoto-Treibhausgase zu verringern. Diese fluorierten Kohlenwasserstoffe schädigen die Umwelt. Daher sind jetzt insbesondere Dichtheitskontrollen sowie die Rückgewinnung der betreffenden Stoffe vorgeschrieben.
Gefahrstoffe: Neue Prüfpflichten und Kennzeichnungsregeln
Das regelt die Verordnung:
- Dichtheitsanforderungen (Grenzwerte) für ortsfeste Anwendungen
- Prüfpflichten für mobile Einrichtungen
- Rücknahme- und Rückgewinnungsvorschriften
- Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- Kennzeichnungsregeln sowie
- Sachkundeanforderungen für Personal und Betriebe beim Umgang mit fluorierten Treibhausgasen
Gefahrstoffe: Vorschriften für mobile Kühleinrichtungen
Kühlen Sie Güter beim Transport mit Kühleinrichtungen, die mindestens 3 kg fluorierte Treibhausgase als Kältemittel enthalten? Dann haben Sie diese mindestens einmal pro Jahr auf Dichtheit zu überprüfen. Festgestellte Undichtigkeiten, aus denen fluorierte Treibhausgase entweichen, haben Sie unverzüglich zu beseitigen, wenn dies technisch möglich und nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kühlcontainer.
Wichtig: Sie haben Dichtheitsprüfungen und etwaige Instandsetzungsarbeiten zu dokumentieren. Aus diesen Aufzeichnungen müssen auch Art und Menge der nachgefüllten oder rückgewonnenen fluorierten Treibhausgase hervorgehen. Dieses Protokoll haben Sie 5 Jahre aufzubewahren.