Gefahrstoffe: Global harmonisiertes System zur Kennzeichnung
Darum geht's: Weltweit unterschiedliche Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien erschweren den Handel. Es ist keine Seltenheit, dass eine Substanz in einem Land mit dem Totenkopf als ,,giftig" gekennzeichnet ist und im nächsten Land als ,,nicht gefährlich" verkauft wird. Durch das Global harmonisierte System sollen diese Handelshemmnisse beseitigt werden. Das neue Kennzeichnungssystem wird derzeit in 67 Ländern eingeführt.
Gefahrstoffe: Das regelt die neue GHS-Verordnung
Das regelt die neue GHS-Verordnung:
- welche Einstufungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten Chemikalienlieferanten vor dem Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen erfüllen müssen
- nach welchen Kriterien Stoffe und Gemische einzustufen sind
- wie Gefahrstoffe zu verpacken und zu kennzeichnen sind
- für welche Gemische spezielle Kennzeichnungen vorgesehen sind
- welche Übergangsfristen Sie nutzen können
Gefahrstoffe: Das sind die wichtigsten Neuerungen
1. Mischungen oder Lösungen, die aus 2 oder mehr Stoffen bestehen, bezeichnet man jetzt als ,,Gemisch". Der Begriff ist bedeutungsgleich mit dem Begriff ,,Zubereitung".
2. Die Art der
- physikalischen Gefahr (z. B. Brennbarkeit, Explosionsgefahr),
- Gefahr für die menschliche Gesundheit (z. B. Giftwirkung, Ätzwirkung) oder
- Gefahr für die Umwelt (z. B. Gewässergefährdung) führt zur Einstufung in eine ,,Gefahrklasse".
Beispiel: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von maximal 60°C gehören zur Gefahrklasse der ,,entzündbaren Flüssigkeiten", abgekürzt ,,entz. Fl."