So findet es z. B. Verwendung beim Reinigen (Trockeneisstrahlen) von Werkzeugen und Formen, von Maschinen und Anlagen, bei der Graffiti-Entfernung und bei der Brandschadensanierung. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, denn das Berühren von flüssigem Stickstoff von –196 °C bewirkt in der Regel Verbrennungen 3. Grades („Kaltverbrennungen“).
Gefahrstoffe: Tiefkaltes Kohlendioxid reicht für Verbrennungen 2. Grades
Immerhin reicht auch schon tiefkaltes Kohlendioxid (CO2) mit einer Temperatur von ca. –79 °C, das z. B. in Laboratorien verwendet wird, für Verbrennungen 2. Grades aus. Außerdem besteht Erstickungsgefahr. Darum sollten Sie alle Mitarbeiter auf diese Schutzmaßnahmen hinweisen:
- Bewahren Sie Trockeneis nur in Räumen auf, die ausreichende Lüftung am Boden haben. Da frei werdendes CO2 Sauerstoff verdrängt, kann es erstickend wirken, wenn es in die Atemluft gelangt. Schon Konzentrationen von 10 % können nach 30 bis 60 Minuten tödlich sein.
- Beugen Sie sich nicht zu tief in einen Trockeneiskühlbehälter hinein. Sie könnten sonst ohnmächtig werden, da im Behälter möglicherweise zu wenig Sauerstoff ist.
- Fassen Sie Trockeneis niemals ohne Schutzhandschuhe an (nach DIN EN 511 „Schutzhandschuhe gegen Kälte“).
- Lagern und transportieren Sie Trockeneis nie in luftdicht verschlossenen Behältern – der Behälter könnte bersten, was zu schweren Verletzungen führen kann! Trockeneis darf nur in speziellen Trockeneisbehältern aufbewahrt werden. TIPP: Geeignete Behälter bekommen Sie z. B. bei Ihrem Trockeneislieferanten.
- Bei Augenkontakt: Die Augen sofort mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen.
- Bei Kaltverbrennungen mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen. Steril abdecken. Arzt hinzuziehen.
- Einen Kühlbehälter mit Trockeneis immer vorsichtig öffnen und den Deckel in der hinteren Offenstellung sichern.
- Und schließlich: Beachten Sie immer das Sicherheitsdatenblatt und sorgen Sie dafür, dass es für alle betroffenen Kollegen an ihrem Arbeitsplatz zur Verfügung steht.