Gefahrstoffe: Bußgeld bei falscher Ausrüstung
Ist die Fahrzeugausrüstung nicht an die Wetterverhältnisse angepasst, kostet Sie das 20 Euro Bußgeld. Prüfen Sie jetzt
- ob Ihre Fahrzeuge mit geeigneter Bereifung (Winterreifen) ausgestattet sind.
- den Füllstand und die Konzentration an Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.
Führen Sie ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern, müssen Sie bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Gefahrstoffe: Transport mit Schneeketten
Das bedeutet für Sie: Sie sind als Fahrzeugführer bei der Beförderung von Gefahrgütern dazu verpflichtet, den nächsten Parkplatz anzusteuern, sobald die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m unterschreitet. Bei Schneeglätte oder Glatteis dürfen Sie Ihre Fahrt nur dann fortsetzen, wenn Sie Schneeketten aufziehen. Fahren Sie bei diesen Witterungsverhältnissen einfach weiter und gefährden somit andere Verkehrsteilnehmer, kostet Sie das 75 Euro und 3 Punkte.
Tipp: Bei Benutzung von Schneeketten beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen 50 km/h. Beachten Sie unbedingt die Ansagen im Verkehrsfunk. Hier wird durchgegeben, wenn Gefahrguttransporter den nächsten Parkplatz aufsuchen müssen.