Als Erstes wurde jetzt die TRGS 220 „Sicherheitsdatenblatt“ vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) überarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als „Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 220“ veröffentlicht. REACH ist eine Verordnung, die seit dem Inkrafttreten im Juni 2007 in jedem EU-Mitgliedstaat unmittelbar gilt. Das bedeutet für Sie: Es sind keine weiteren Gesetze oder sonstige Regelungen nötig, damit die REACH-Verordnung in Deutschland und somit in Ihrem Betrieb angewendet werden kann.
Sicherheitsdatenblatt REACH enthält auch Regelungen zum Sicherheitsdatenblatt. Bisher konnten Sie in der TRGS 220 „Sicherheitsdatenblatt“ genau nachlesen, was an welcher Stelle im Sicherheitsdatenblatt zu stehen hat. Diese Technische Regel hat mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung ihre rechtliche Basis verloren. Damit Ihnen auch weiterhin eine Handlungs – hilfe für das Ausfüllen und Begutachten von Sicherheitsdatenblättern zur Verfügung steht, hat der AGS die Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 220 ausgearbeitet. Diese Bekanntmachung basiert auf der Gliederung der jetzt aufgehobenen Technischen Regel „Sicherheitsdatenblatt“.
Die neue Bekanntmachung liefert Ihnen nicht nur eine Zusammenstellung der Daten, die REACH im Sicherheitsdatenblatt fordert. Sie erhalten zusätzlich konkrete Hinweise und praktische Tipps zu diesen Themen:
- Berücksichtigungsgrenzen
- Standardsätze
- Prüfmethoden
- Nationale Regelungen
- Vorgehen bei der Erstellung
- Anforderungen an die Fachkunde
Wichtig für Sie: Das Sicherheitsdatenblatt ist ein bedeutsames Element im Arbeitsschutz.
Daher sind die in der Bekanntmachung 220 enthaltenen fachlichen Empfehlungen für Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Gefahrstoffbeauftragten ein unverzichtbares Hilfsmittel für die Erstellung und Überprüfung Ihrer Sicherheitsdatenblätter.