Diese Gebühren müssen Sie seit dem 1.6.2008 für die Registrierung chemischer Stoffe entrichten.
Die neue Verordnung (EG) Nr. 340/2008 sieht für die Registrierung von Stoffen, die in einer Menge unter 10 t/Jahr hergestellt oder importiert werden, eine Gebühr von 1.600 s vor. Reichen Sie Ihr Dossier für einen Stoff im Mengenbereich über 1.000 t/Jahr allein ein, kostet das 31.000 s . Wenn Sie als Kleinbetrieb die Registrierung durchführen, können Sie aufatmen, denn Sie profitieren von bis zu 90 % Gebührenermäßigung. Noch mehr können Sie einsparen, wenn Sie bei der Registrierung mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten. In diesem Fall erhalten Sie weitere 25 %Nachlass bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki. 90 % Rabatt Damit die Belastung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) begrenzt wird, sind die Gebührensätze nach Unternehmensgröße gestaffelt. Es gelten folgende Ermäßigungen:
- 30 % für mittlere Unternehmen
- 60 % für Kleinunternehmen
- 90 % für Kleinstunternehmen
Die Einteilung der Betriebe erfolgt in Abhängigkeit von Mitarbeiterzahl und finanziellen Schwellenwerten in 3 Unternehmensklassen. Die Kriterien für ein mittleres Unternehmen erfüllen Sie, wenn in Ihrem Betrieb 50 bis 250 Mitarbeiter beschäftigt sind und der Jahresumsatz maximal 50 Mio. € beträgt. Alternativ darf die Jahresbilanzsumme bis zu 43 Mio. € betragen. Klein und kleinst Für kleine Betriebe gilt eine Mitarbeiterzahl von 10 bis 50 bei einem Jahresumsatz von bis zu 10 Mio. € (Bilanzsumme < 10 Mio. € ). Sie arbeiten in einem Kleinstunternehmen, wenn in Ihrem Betrieb weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind und der Jahresumsatz oder die -bilanzsumme unter 2 Mio. € liegt.