So lange dürfen Sie Kunststoffkanister für Gefahrstoffe verwenden

Die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter geben es Ihnen vor: Sie dürfen Gefahrgüter ausschließlich in verkehrsrechtlich zugelassenen Verpackungen befördern.

Sie haben vor dem Versand auch zu prüfen, ob die zugelassene Verwendungsdauer eingehalten ist.

Kunststoff ist ein häufig verwendetes Verpackungsmaterial, das Sie auch zur Beförderung von Gefahrgut verwenden dürfen. Der

Nachteil: UV-Licht, Wärme und Chemikalien machen das Material spröde. Die Folge: aufgeblähte Verpackungen, Knickempfindlichkeit und Versprödung. Durch Materialermüdung können Behälter so brüchig werden, dass der Inhalt ausläuft.

Eignung prüfen!

Sie als Gefahrgutbeauftragter wissen ganz genau, was dann auf Ihren Betrieb zukommt. Ihrem Verpacker droht ein Bußgeld von 800 €, weil er die Vorschriften über die Verwendung und Prüfung der Dichtheit von Gefahrgutverpackungen nicht beachtet hat. Kommen Personen zu Schaden, weil aus einer „abgelaufenen“ Verpackung Säure ausläuft und Haut verätzt wird, kommen weitere rechtliche Konsequenzen auf Sie zu. Sie haben als Gefahrgutbeauftragter die Pflicht, die Einhaltung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung zu überwachen. Stellen Sie fest, dass ein Kollege nicht ausreichend über seine Aufgaben bei Tätigkeiten mit Gefahrgut informiert ist, sollten Sie noch heute einen Termin für eine Schulung vereinbaren.

Haltbarkeit von Kunststoff

Jeder Verpacker muss wissen, wie lange eine Gefahrgutverpackung haltbar ist. Der Gesetzgeber schreibt ganz klar vor: Die zulässige Verwendungsdauer für Fässer und Kanister aus Kunststoff zur Beförderung gefährlicher Güter beträgt, vom Datum ihrer Herstellung an gerechnet, 5 Jahre. Das Herstelljahr erkennen Sie an der Verpackungscodierung. Die Codierung einer bauartgeprüften Verpackung enthält auch die Jahreszahl der Herstellung. Kanister und Fässer aus Kunststoff tragen zusätzlich die in der Abbildung dargestellte Kunststoffuhr.

Beispiel: Ihr Kunststoffkanister trägt diese Codierung: 3H2/Y1.4/150/13/NL/VL824. Die Angabe „13“ sagt Ihnen: Diese Verpackung wurde im Jahr 2013 hergestellt. Zusätzlich informiert Sie der Pfeil in der Kunststoffuhr über den Herstellmonat (hier Mai). Beide Angaben sind dauerhaft und gut lesbar auf der Verpackung angebracht. Sie können selbst ausrechnen, wie lange Sie Ihre Verpackungen verwenden dürfen. In diesem Beispiel wurde die Verpackung im Mai 2013 hergestellt und darf längstens bis Ende April 2018 zur Beförderung gefährlicher Güter verwendet werden.