Häufig riechen Sie diese Chemikalien jahrelang.
Gefahrstoffe: Mit was Sie rechnen müssen
Mit der Anwesenheit dieser Chemikalien müssen Sie rechnen:
Ammoniak
Durch die geringe Geruchsschwelle von Ammoniak kann es zu einer Belästigung insbesondere in Neubauten kommen, ohne dass mit einer Gesundheitsgefährdung zu rechnen ist. Der Grund: Durch Ammoniakfreisetzung aus Mörtel entsteht unter Beteiligung von Spuren Phosphorwasserstoff ein für Neubauten typischer Geruch, der auch noch von hohen Luftfeuchtigkeitsgraden nach Baufertigstellung beeinflusst wird. Bei ordentlicher Lüftung verlieren sich diese Effekte in ein bis 2 Jahren.
Gefrahrstoffe: Formaldehyd in Baustoffe
Formaldehyd, Phenol, Styrol Styrol und Phenol
Sie tragen schon in sehr niedrigen Konzentrationen zur geruchlichen Wahrnehmung bei. Geht vom freigesetzten Formaldehyd eine Reizwirkung aus, ist der Vergleichswert von 0,125 mg/m³ mit Sicherheit mehrfach überschritten, eine geruchliche Wahrnehmung ist allerdings auch noch unterhalb dieses Schwellenwerts gegeben. Der Grund: Aus Baustoffen auf organischer Grundstoffbasis, wie geschäumten Baustoffen aber auch mineralischen Dämmstoffen, die Kunstharzanteile enthalten, können Formaldehyd, Lösungsmittel, Phenol oder Styrol freigesetzt werden.
Gefahrstoffe: Lösungsmittel in Anstrichstoffen
Lösemittel
Die Geruchsschwelle organischer Lösemittel wird nach einem Farbanstrich häufig noch länger überschritten, obwohl keine gesundheitsgefährdenden Konzentrationen nachgewiesen werden können. Der Grund: Anstrichstoffe können eine Vielfalt von Lösungsmitteln abgeben. Farben und Lacke enthalten aufgrund gesetzlicher Regelung zur Lösemittelreduktion immer weniger flüchtige organische Verbindungen (VOC). Aus diesem Grund sind diese Lösemittel häufig noch Wochen nach der Verarbeitung wahrnehmbar.
Tipp: Aus Fußbodenbelägen und dem beim Verlegen verwendeten Klebstoff trägt das geruchlich sehr intensive Cyclohexanon zu den unangenehmen Wahrnehmungen neu ausgestatteter Büros bei. Die Abgabe gesundheitsgefährdender Konzentrationen organischer Lösungsmittel brauchen Sie allerdings höchstens bei Fabrikations- und Verarbeitungsfehlern zu befürchten.