Der Grund: Viele Menschen reagieren allergisch auf bestimmte Duftessenzen. Befindet sich Parfüm in der Raumluft, werden diese Duftstoffe durch die Atmung aufgenommen. Über die Blutbahn verteilen sie sich im gesamten Körper.
Auch das Asthmarisiko steigt durch Luftverbesserer
Zudem steigt das Asthmarisiko, wenn Geruchsverbesserer in Form von Raumsprays in Ihrem Betrieb versprüht werden. Lungenfachärzte raten dringend vom Einsatz solcher Sprühprodukte ab. Selbst wenn Sie die Sprays nur einmal pro Woche verwenden, ist das Risiko für Atemwegsbeschwerden und asthmatische Symptome um etwa das 1,5fache erhöht. Verzichten Sie daher auf
- die gezielte Verbreitung von Riech- und Aromastoffen über Ihre Lüftungs- und Klimaanlagen,
- den Einsatz von Raumsprays,
- Duftkerzen und Duftöle.
Sie sollten zumindest auf den Einsatz von Luftverbesserern hinweisen
Sehen Sie dennoch keine andere Möglichkeit, unangenehme Gerüche über Klima- und Lüftungsanlagen zu maskieren, sollten Sie alle Raumnutzer und Raumnutzerinnen auf die künstliche Beduftung hinweisen. Auf vielen Produkten sind Duft-Kompositionen lediglich mit dem Sammelbegriff „Parfüm“ angegeben. Damit Allergiker schneller die Stoffe identifizieren können, die als potenziell allergieauslösend bekannt sind, müssen diese Stoffe (siehe Liste unten) in der Regel ab einer Konzentration von 0,01% auf der Verpackung angegeben werden.
TIPP: Informieren Sie durch einen Aushang über Luftverbesserer
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter und Besucher durch einen Aushang am Schwarzen Brett über die verwendeten „Luftverbesserer“. Formulierungsvorschlag: „Die Raumluft dieses Gebäudes ist über die Klimaanlage (Lüftungsanlage) mit diesen Duftstoffen angereichert: (Aufzählung der auf der Verpackung genannten Duftessenzen.)“. Diese Duftstoffe sind namentlich zu deklarieren:
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