Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Lärm am Arbeitsplatz
Als Lärmschutzmaßnahmen kommen für Sie infrage:
- die Technologie zu ändern (z. B. Biege- statt Richtarbeiten durchzuführen),
- konstruktive Lärmminderung an der Schallquelle zu betreiben (z. B. Konstruktionselemente anders gestalten),
- den Schall bei seiner Ausbreitung zu behindern,
- die Anzahl der betroffenen Personen zu reduzieren oder
- geeigneten Gehörschutz einzusetzen.
Beachten Sie stets das TOP-Prinzip: Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen.
Lärmschutz-Maßnahmen - 5 Möglichkeiten, um Lärm gezielt zu vermeiden
1. Maßnahmen an der Schallquelle
- Nutzen Sie möglichst lärmarme Maschinen.
- Verhindern Sie durch konstruktive Maßnahmen, durch bessere Wartung und Instandhaltung, dass Schall entsteht.
- Reduzieren Sie die Übertragung von Körperschall und die Schallabstrahlung in die Luft.
Bei Flüssigkeiten und Gasen geht es darum, Strömungsgeräusche gar nicht erst entstehen zu lassen. Wenn Sie die Übertragung von Eigenschwingungen oder Körperschall an einer Maschine reduzieren wollen, sollten Sie einen Fachmann zu Hilfe holen.
Beispiel:
- Problem: Große Bleche, die z. B. bei der Herstellung von Eisenbahnwagen verarbeitet werden, verziehen sich beim Schweißen durch Verwerfungen als Folge der Wärmeeinwirkung. Sie werden nach dem Verschweißen mittels Vorschlaghammer geglättet. Das erzeugt extreme Lärmpegel (bis LpC, peak = 145 dB(C)).
- Lösung: Koppelt man mit einem schweren Magneten an und zieht die Bleche, bis sie eben sind, fallen diese Richtarbeiten weg.
2. Maßnahmen auf dem Ausbreitungsweg des Schalls
Wollen Sie den Lärm auf dem Ausbreitungsweg mindern, müssen Sie entweder in Maschinennähe Schallbarrieren schaffen oder die akustischen Eigenschaften des Arbeitsraumes verändern.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
- 1. Die weit verbreitete Kapselung einer Maschine oder Anlage.
- 2. Die Abschirmung von Schallquellen oder Aufenthaltsbereichen (Schallschirm).
Ein Schallschirm ist dabei nicht so effektiv wie eine Kapselung. Er trennt lärmintensive Arbeitsplätze von lärmarmen ab. Schallschirme sollten Sie nutzen, wenn Vollkapseln nicht möglich sind (z. B. Kranverkehr).
- 3. Die Veränderung der Raumakustik
Sie können aber auch die Raumakustik beeinflussen, indem Sie Hallenwände und Decke verändern oder schallabsorbierende Bauelemente einbauen.
Mit jeder dieser Maßnahmen erhöhen Sie das Absorptionsvermögen der Halle und der Lärm wird reduziert.
Wichtig: Es reicht nicht, allein den Abstand zu vergrößern. Sie vermindern damit in einer Werkhalle aus Beton, Trapezblech und Glas den Pegel meist nur um 2–3 dB je Abstandsverdopplung. Zusätzliche raumakustische Maßnahmen sind Voraussetzung, damit die Personen in der Halle dem Lärm nicht mehr so stark ausgesetzt sind.
3. Maßnahmen am Einwirkungsort
Direkt am Einwirkungsort des Lärms haben Sie nur eine technische Möglichkeit, und zwar den Einsatz von Schallschutzkabinen.
Diese Kabinen können als Lärmerholungsräume eingerichtet werden oder isolieren Arbeitsplätze vom Lärm (z. B. Prüfstand).
4. Organisatorische Maßnahmen
Die Möglichkeiten organisatorischer Maßnahmen sind sehr beschränkt. In Einzelfällen können Sie Maschinen umstellen oder bestimmte laute Tätigkeiten zeitlich verlagern, um die Lärmexposition zu reduzieren.
5. Gehörschutz
Nutzen Sie » Gehörschutz an allen Arbeitsplätzen, an denen trotz der oben genannten Maßnahmen weiterhin ein Tageslärmexpositionspegel von LEX,8h = 85 dB(A) oder mehr herrschen kann.
Wichtig: Denken Sie daran, dass die Lärmsituation bei wesentlichen Änderungen an den Arbeitsplätzen neu überprüft werden muss.
Nur so können die Maßnahmen zur Lärmminderung an den Stand der Technik angeglichen werden.