Mini-GmbH: 15 % statt 42 % Steuern?
Mit der Gründung einer GmbH liebäugeln viele, die sich selbstständig machen. Grund:
Die GmbH muss nur 15 % Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne zahlen. Zum Vergleich: Der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer eines Einzelunternehmers oder Freiberuflers liegt bei 42 % (bzw. 45 % mit „Reichensteuer“).
Doch was viele bei diesem Vergleich übersehen:
Das Gehalt, das die GmbH dem Gesellschafter-Geschäftsführer zahlt, unterliegt ebenso der Einkommensteuer wie der Lohn aus nichtselbstständiger Arbeit bzw. der Gewinn des Freiberuflers oder Einzelunternehmers. Deshalb haben Sie persönlich erst einmal nichts gewonnen.
Nur in einem Fall kann sich die Gründung einer GmbH steuerlich lohnen: Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen deutlich mehr Gewinn machen als die GmbH Ihnen persönlich als Geschäftsführer-Gehalt oder über (besonders hoch besteuerte) Gewinnausschüttungen auszahlt.
Tipp: Wenn Sie deutlich mehr verdienen als Sie ausgeben und den Gewinn für Investitionen dauerhaft im Unternehmen lassen wollen, lohnt die GmbH.
Beispiel: Sie machen einen Gewinn von 150.000 €, brauchen aber „nur“ 100.000 € und wollen die verbleibenden 50.000 € für eine spätere Ausweitung Ihres Betriebs verwenden. Dann ist die GmbH sinnvoll, weil der „unbenötigte“ Gewinn von 50.000 € nur mit 15 % Körperschaftsteuer, nicht aber mit 42 % Einkommensteuer belastet wird, wie es beim Einzelunternehmer der Fall wäre.
Wenn Sie dagegen mit Ihrem Unternehmen in etwa so viel Gewinn machen, wie Sie für Ihren Lebensunterhalt brauchen, oder wenn Sie darüber hinausgehende Gewinne lieber privat für spätere Anschaffungen sparen wollen, ist es – aus steuerlicher Sicht! – nicht sinnvoll, eine Mini-GmbH zu gründen.