Dienstwagen: 8 Jahre Abschreibung bei Fahrtenbuchmethode

Dienstwagen: 8 Jahre Abschreibung bei Fahrtenbuchmethode

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Ermitteln Sie den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens nach der Fahrtenbuchmethode, müssen Sie bei den Aufwendungen auch die Abschreibungen mit berücksichtigen.

Ermitteln Sie den geldwerten Vorteil eines Dienstwagens nach der Fahrtenbuchmethode, müssen Sie bei den Aufwendungen auch die Abschreibungen mit berücksichtigen. Dabei können Sie in der Regel von einer 8-jährigen Nutzungsdauer ausgehen, so dass als jährliche Abschreibung 12,5% der Anschaffungskosten zu Buche schlagen.

Das gilt, obwohl die für die betriebliche Gewinnermittlung maßgebliche amtliche Abschreibungstabelle von einer 6-jährigen Nutzungsdauer ausgeht. So der BFH in einer erst jetzt nachträglich veröffentlichten Entscheidung. (BFH, 29.3.2005, IX B 174/03).

Beachten Sie bei der Abschreibung:

Die Entscheidung versetzt in Erstaunen, weil sie unterschiedliche Nutzungsdauern für dasselbe Fahrzeug akzeptiert. Aber sie liegt sowohl in Ihrem Interesse als auch im Interesse Ihres Mitarbeiters. Denn die geringere Abschreibung für Ihren Mitarbeiter bewirkt einen geringeren geldwerten Vorteil. Umgekehrt führt die höhere Abschreibung für Sie zu geringeren Steuern.

Abschreibung: Nutzung des Dienstwagens

Sie müssen den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung eines Dienstwagens auch dann nach Fahrtenbuch oder 1-%-Methode versteuern, wenn der Mitarbeiter noch einen Privatwagen hat und behauptet, den Dienstwagen nur dienstlich zu nutzen. Dass keine Privatnutzung erfolgt, müsste der Mitarbeiter konkret belegen [FG Düsseldorf, 4.4.2006, 18 V 273/06 A (E)].