Gefährlicher Fehler: Abweichungen bei der Umsatzsteuer

Schon Ihr Finanzamtssachbearbeiter behält diese Punkte im Auge, wenn Sie Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Ihre Umsatzsteuer-Erklärung abgeben. Genauestens untersucht wird er bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung bzw. umfassenden Betriebsprüfung.

Genau schauen sich die Prüfer an, wie die Werte Ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung mit denen aus Ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen zusammenpassen. Erklären Sie nach Jahresende höhere Umsätze als zuvor in den Voranmeldungen, sodass sich eine Umsatzsteuer-Nachzahlung ergibt, wecken Sie sofort das Interesse des Finanzamts.

Beispiel: Hohe Nachzahlung nach Jahresende

Online-Händler Max Mustermann hat in seinen Voranmeldungen Januar bis Dezember Netto-Erlöse in Höhe von 50.600 € angegeben. Später findet er noch eine Ausgangsrechnung, die er falsch abgelegt hatte. Diese erfasst er im Rahmen seiner Jahresabschlussarbeiten. Die Netto-Erlöse laut Umsatzsteuer-Jahreserklärung betragen nun 57.300 €, er muss 1.273 € MwSt nachzahlen.

Die meisten Finanzämter werden für eine solche Abweichung eine Erklärung von Ihnen fordern. Vergessene Rechnungen sind zwar eine plausible Erklärung, werfen aber kein gutes Licht auf Ihre unternehmerische Sorgfalt. Ein „Minuspunkt“ in Ihrer Akte ist Ihnen sicher. Bei mehreren „Minuspunkten“ oder wenn Sie keine plausible Erklärung liefern können, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen – von der Umsatzsteuernachschau bis hin zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung.

Möglich ist auch, dass Sie in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung weniger Erlöse als in den Voranmeldungen angeben. Das kann nur auf Fehler in Ihrer Buchhaltung zurückzuführen sein, die Sie erklären müssen und denen eventuell durch eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung nachgegangen wird. Da Sie jedoch zu viel Umsatzsteuer an den Staat abgeführt haben, besteht zumindest die Gefahr eines Steuerstrafverfahrens nicht.

Tipp: Achten Sie genau darauf, dass Sie Ihre Umsätze schon in den Voranmeldungen vollständig und richtig erfassen. Dann kann es nicht zu größeren Abweichungen in der Jahreserklärung kommen. Wenn doch, legen Sie der Jahreserklärung von sich aus ein Schreiben bei, in dem Sie die Abweichungen plausibel erklären.