Rechnet man damit, dass man etwas nachzahlen muss, besteht ohnehin keine Motivation. Deutet es darauf hin, dass es etwas zurück gibt, setzen sich Selbstständige schon einmal eher hin, um das "notwendige Übel" zu erledigen.
Egal, wie es bei Ihnen aussieht: Es ist empfehlenswert, dass Sie die Steuererklärung pünktlich abgeben, weil die Finanzämter aufgrund einer neuen Verwaltungsrichtlinie mehr Härte zeigen werden. Bei geringen Verspätungen hat der Fiskus bisher häufig ein Auge zugedrückt – das sieht jedoch jetzt anders aus.
Verspätete Steuererklärung – das wird jetzt richtig teuer
Warum die großzügige Handhabe endgültig vorbei ist? Dafür sorgt eine aktuelle Verwaltungsanweisung für Straf- und Bußgeldverfahren der obersten Finanzbehörden der Länder vom 31.10.2011, die erst vor kurzem bekannt wurde.
In Nr. 132 Abs. 1 heißt es, dass jede verspätete Steueranmeldung oder –erklärung sogleich an die Straf- und Bußgeldstelle weitergeleitet werden soll.
Was heißt das für Sie? Selbst kleine Verspätungen werden jetzt wie eine Steuerhinterziehung behandelt. Geben Sie Ihre Steuervoranmeldung auch nur einen Tag zu spät ab, drohen Strafen wegen Steuerhinterziehung und Bußgelder. Der Verspätungszuschlag kommt natürlich noch obendrauf – es können also schnell mehre Tausende Euro zusammenkommen.
Wie Sie sich schützen können
Niemand möchte dem Finanzamt mehr als nötig zahlen. Halten Sie sich deshalb an folgende Regeln:
- Behalten Sie die Termine unbedingt im Blick.
- Stellen Sie rechtzeitig Anträge auf Fristverlängerung, wenn Sie einen Termin nicht einhalten können.
So umgehen Sie Verspätungszuschlag und Bußgeld
Ausnahmsweise ist Folgendes möglich: Setzen Sie in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung geschätzte Zahlen ein, die in etwa der üblichen Höhe Ihrer Umsatzsteuer entsprechen. Für diese "vorläufige" Umsatzsteuervoranmeldung benötigen Sie nur wenige Minute, die Frist ist erst einmal gewahrt. Haben Sie wieder Zeit, korrigieren Sie die Meldung. Kommt dies nur hin und wieder vor, werden Sie beim Finanzamt nicht weiter auffallen.