... Sie dürfen jedoch Ihre Mitarbeiterin auch während des Mutterschutzes weiterbeschäftigen, wenn diese das ausdrücklich wünscht (§ 3 Abs. 2 MuSchG).
Ihre Mitarbeiterin kann diesen Wunsch jederzeit widerrufen. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt es sich allerdings in solchen Fällen dringend, dies durch eine schriftliche Erklärung Ihrer Mitarbeiterin festzuhalten. Eine solche könnte wie folgt formuliert werden:
Muster: Diese Erklärung brauchen Sie
Hiermit erkläre ich mich gemäß § 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz ausdrücklich bereit, meine Arbeitsleistung auch über den ... (als Datum steht hier der letzte Tag vor Beginn des Mutterschutzes) hinaus zu erbringen. Mir ist bekannt, dass diese Erklärung von mir jederzeit widerrufen werden kann. ..., den ...
_____________________ (Unterschrift Mitarbeiterin)