Bei der Entgeltfortzahlung gelten 2 Grenzen: 6 und 12 Monate!

Wenn Arbeitnehmer erkranken, die länger als 4 Wochen im Unternehmen sind, müssen Sie das Entgelt des fehlenden Arbeitnehmers ohne Gegenleistung zahlen (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Und zwar 6 Wochen lang. Wird ein Arbeitnehmer innerhalb von 12 Monaten infolge derselben Krankheit mehrfach arbeitsunfähig, hat er nur für die Dauer von insgesamt 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Doch Achtung: Zusammenrechnen dürfen Sie nicht, wenn zwischen 2 Arbeitsunfähigkeiten auf Grund derselben Krankheit 6 Monate vergangen sind. Andersherum ausgedrückt: Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung von 6 Wochen, wenn

  • vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate lang keine Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung bestand oder
  • seit dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung eine Frist von 12 Monaten verstrichen ist.

Tipp: Sie müssen immer zuerst die 6-Monats-Frist prüfen, dann die 12-Monats-Frist, die nicht identisch mit dem Kalenderjahr ist.