Entgeltfortzahlung: So machen Sie Schadensersatz geltend
Die Ansprüche Ihres Arbeitnehmers gehen dann automatisch auf Sie über.
Wichtig:
Diese Rechtsfolge ist gesetzlich geregelt. Es bedarf damit keiner besonderen Abtretung Ihres Arbeitnehmers.
Der Schadensersatzanspruch bezieht sich auf die von Ihnen geleistete Entgeltfortzahlung und die darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile der Sozialversicherungsbeiträge.
Beispiel:
Ihr Mitarbeiter Mathias Wehner wird am Sonntagabend, dem 16. 7., ohne eigenes Verschulden in eine Handgreiflichkeit verwickelt und verletzt. Es besteht Arbeitsunfähigkeit. Ihre Entgeltfortzahlungspflicht beginnt am 17. 7. und endet am 4. 8. Mit jedem Tag der Entgeltfortzahlung geht automatisch die Schadensersatzforderung gegen den „Schläger“ wegen des Verdienstausfalles auf Sie über.
Für die gesamte Zeit der Arbeitsunfähigkeit leisten Sie:
Entgeltfortzahlung | 3.000,00 € |
Arbeitgeberbeitragsanteile Krankenversicherung | 210,00 € |
Pflegeversicherung | 29,25 € |
Rentenversicherung | 298,50 € |
Arbeitslosenversicherung | 42,00 € |
Summe | 3.579,75 € |
Diese Summe können Sie dann geltend machen. Fragen Sie deshalb beim Arbeitnehmer nach, wer der Schädiger ist. Ihr Arbeitnehmer muss Ihnen diese Angaben machen. So ist es in § 6 EFZG geregelt. Dabei kommt es übrigens nicht darauf an, ob sich im Arbeitsvertrag für diesen Fall eine Regelung findet. Der Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers geht in Höhe der geleisteten Entgeltfortzahlung automatisch auf Sie über. Aktiv werden aber müssen schon Sie!