Kreditaufnahme für die GmbH: Gesellschafter gilt trotzdem als Verbraucher
Auch wenn aus dem vereinbarten Verwendungszweck eindeutig hervorgeht, dass das Geld direkt in die GmbH fließt, handelt es sich dann um einen Verbraucherkredit. Denn als Kreditnehmer sind Sie in dieser Situation Privatperson. Das haben mehrere Gerichte, einschließlich des Bundesgerichtshofs, entschieden.
Als Kreditnehmer gelten Sie als Verbraucher
Begründung: Die Beteiligung an einer GmbH zählt zur reinen Vermögensverwaltung. Die Übernahme einer Bürgschaft oder die unmittelbare Kreditaufnahme durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH stellt daher kein Handelsgeschäft dar. Es gelten vielmehr die Grundsätze des Verbraucherschutzes.
Ansprüche der Bank verjähren später
Andererseits verjähren Ansprüche der Bank gegen Sie als privaten Kreditnehmer erst viel später. Zwar gilt auch für Verbraucherdarlehen die Regelverjährungsfrist von 3 Jahren. Die Frist ist jedoch solange gehemmt, bis die Ansprüche durch ein Gericht per Urteil oder per vollstreckbarem Vergleich festgestellt werden (§ 497 Abs. 3 Satz 3 BGB). Folge: Als privater Kreditnehmer können Sie sich erst sehr viel später auf eine mögliche Verjährung der Ru?ckzahlungsanspru?che berufen – im ungu?nstigsten Fall erst nach 13 Jahren (OLG Celle, 22.9.2010, Az: 3 U 75/10).
Keine Ansprüche der Bank bei Verletzung von Formvorschriften
Der positive Aspekt des Verbraucherschutzes: Die Bank muss umfangreiche Formvorschriften und Aufklärungspflichten befolgen. U. a. muss die Bank Sie über die tatsächliche finanzielle Belastung eines Darlehens informieren. Verstößt die Bank gegen Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes, können Sie Forderungen der Bank verweigern (BGH, 8.11.2005, Az: XI ZR 34/05).