GbR gründen: Der einfache Weg zur eigenen Firma

GbR gründen: Der einfache Weg zur eigenen Firma

Bürogemeinschaften sind besonders unter Freiberuflern sehr beliebt. Wer sich gleichberechtigt mit Kollegen zusammentut, spart Kosten für die gemeinsam genutzte Infrastruktur, ist besser erreichbar, profitiert von Netzwerken und Kontakten. Das gilt beispielsweise für freie Autoren und Grafiker, deren Arbeit sich ergänzt.
Inhaltsverzeichnis

Was ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?

Die übliche Rechtsform bei Bürogemeinschaften ist dabei die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder BGB-Gesellschaft nach §§ 705 ff. BGB. Als eine Form der Personengesellschaft, ist sie die einfachste und flexibelste. Sie entsteht automatisch, wenn mindestens zwei Personen einen Vertrag schließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Ein schriftlicher Vertrag ist dabei nicht zwingend notwendig, kann aber zur Klarstellung der Rechte und Pflichten der Gesellschafter und zur Festlegung bestimmter Regelungen sinnvoll sein.

Wer kann eine GbR gründen?

Es gibt keine spezifischen beruflichen oder persönlichen Anforderungen für die Gründung einer GbR. Im Prinzip können Freiberufler und Gewerbetreibende aus allen Fachrichtungen gemeinsam Räume anmieten und eine GbR gründen. Als Personengesellschaft, bietet die GbR eine flexible Möglichkeit zur Unternehmensgründung. Wenn Sie planen, eine GbR zu gründen, sollten Sie beachten, dass es für freiberuflich tätige Unternehmen keine Begrenzung des erzielten Umsatzes gibt.

Für gewerblich tätige Unternehmen, die eine GbR gründen möchten, kann ein Umsatz von 350.000 Euro als Richtmaß gelten. Oberhalb dieses Betrags wird aus der GbR, die Sie gegründet haben, automatisch eine OHG, eine andere Form der Personengesellschaft, die ins Handelsregister eingetragen werden muss. Daher ist es wichtig, die finanziellen Aspekte der Gründung einer GbR sorgfältig zu berücksichtigen und sich über die entsprechenden Regelungen zu informieren.

Wie gründet man eine GbR?

Eine GbR gründet sich praktisch von selbst: Sobald Sie zum Beispiel zusammen mit Ihrem Partner einen Mietvertrag über die gemeinsam genutzten Räume abschließen, haben Sie bereits den ersten Schritt zur Gründung einer GbR gemacht. Sie brauchen dafür nicht einmal einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Es gelten automatisch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). In der folgenden Schritt-für-Schritt Anleitung sind die wichtigsten Punkte, die Sie zur Gründung und Anmeldung einer GbR benötigen, aufgelistet.

  • Finden Sie mindestens einen weiteren Gesellschafter:

    Um eine GbR zu gründen, benötigen Sie mindestens eine weitere Person.

  • Erstellen Sie einen Gesellschaftsvertrag:

    Obwohl dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es ratsam, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag zu erstellen, wenn Sie eine GbR gründen. In diesem Vertrag sollten die Rechte und Pflichten der Gesellschafter festgelegt sein.

  • Melden Sie die GbR an:

    Wenn Sie eine gewerblich tätige GbR gründen, muss diese beim Gewerbeamt angemeldet werden. Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt an.

  • Füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus:

    Dieser muss beim Finanzamt eingereicht werden, um die steuerliche Erfassung der GbR zu gewährleisten. Die nötigen Musterprotokolle -und Vorlagen für die Anmeldung erhalten Sie dafür beim zuständigen Amt.

  • Eröffnen Sie ein Geschäftskonto:

    Es ist ratsam, ein separates Geschäftskonto für die GbR zu eröffnen, um die Finanzen der Gesellschaft von den persönlichen Finanzen der Gesellschafter zu trennen.

  • Beginnen Sie mit der Geschäftstätigkeit:

    Sobald alle oben genannten Schritte zur Gründung und Anmeldung der GbR abgeschlossen sind, kann die GbR ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.

Ihre GbR darf sich keinen reinen Fantasienamen geben

Wenn Ihre GbR nach außen gegenüber Ihren Kunden als solche in Erscheinung tritt, braucht sie einen Unternehmensnamen. Dieser Name muss bei einem gewerblich tätigen Unternehmen die vollen Vor- und Zunamen von mindestens zwei Mitgliedern enthalten, bei Freiberuflern reichen die Nachnamen.

Beispiel: Bürogemeinschaft (Dana) Lange & (Martin) Gerber GbR 

Was kostet die Gründung einer GbR?

Die Kosten für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) können je nach Situation variieren, sind aber im Vergleich zu anderen Unternehmensformen relativ gering. Hier sind einige der potenziellen Kosten:

  • Gesellschaftsvertrag:

    Obwohl ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es oft ratsam, einen zu haben. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, diesen zu erstellen, können die Kosten schnell 1.000 Euro oder mehr betragen, abhängig vom Aufwand und der Komplexität des Vertrags.
  • Anmeldung beim Gewerbeamt:

    Wenn die GbR gewerblich tätig ist, muss sie beim Gewerbeamt angemeldet werden. Die Gebühren dafür variieren je nach Region, liegen aber in der Regel zwischen 20 und 30 Euro pro Gesellschafter.
  • Steuerliche Erfassung:

    Alle GbRs müssen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen. Das Finanzamt erhebt dafür keine Gebühren, aber wenn Sie einen Steuerberater mit dem Ausfüllen beauftragen, wird dieser Ihnen seine Arbeit in Rechnung stellen.
  • Geschäftskonto:

    Die Kosten für die Eröffnung und Führung eines Geschäftskontos variieren je nach Bank und Kontomodell.

    Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Übersicht ist und die tatsächlichen Kosten je nach spezifischer Situation variieren können. Es ist immer ratsam, sich vor der Gründung einer GbR professionellen Rat einzuholen zum Beispiel durch einen Finanzberater, Anwalt oder Steuerberater.

Wer haftet bei der Gründung einer GbR?

Alle Mitglieder einer GbR, die als Gesellschafter fungieren, übernehmen auch die Geschäftsführung und haften für alles, was sie gemeinsam im Rahmen des Unternehmens unternehmen. Diese Haftung erstreckt sich auf alle Geschäftsaktivitäten des Unternehmens und kann, wie beispielsweise bei einem Journalisten und einem Grafiker, die beide Gesellschafter und somit auch Geschäftsführer sind, dazu führen, dass sie mit ihren Privatvermögen nur für die Miete haften, wenn sie weiterhin jeder auf eigene Rechnung arbeiten.

Keine Bürogemeinschaft in der Rechtsform der GbR liegt beispielsweise vor, wenn Sie als Gesellschafter und Geschäftsführer eines Unternehmens ein Büro lediglich untervermieten oder selbst Untermieter sind. In solchen Fällen entfällt die Haftung als Gesellschafter einer GbR, und Sie haften stattdessen als Einzelperson. Ein solches Untermietverhältnis kann auch die Nutzung von Geräten wie Computern oder Telefonanlagen mit einschließen, die der Vermieter mit dem Mieter abrechnet. Das gilt zum Beispiel auch, wenn Sie als Gesellschafter und Geschäftsführer eines Unternehmens einen Arbeitsplatz in einem Gründer- oder Business-Center mieten.

Was auf den ersten Blick so einfach und positiv aussieht, kann sich aber im Laufe der Zusammenarbeit als problematisch erweisen, insbesondere wenn es um Fragen der Haftung und Geschäftsführung im Unternehmen geht. Um unerwartete Haftungsfragen zu vermeiden, empfiehlt es sich deshalb, die Rechte und Pflichten der Gesellschafter und Geschäftsführer schriftlich in einem Vertrag festzuhalten.

Sind AGB’s (Allgemeine Geschäftsbedingungen) bei der Gründung einer GbR wichtig?

Wer bei der Gründung der Bürogemeinschaft lediglich eine reine “Kostenteilungsgemeinschaft” geplant hat und in der Zusammenarbeit sich aber im Laufe der Zeit verstärkt Gemeinschaftsprojekte entwickeln, sollte zusammen mit einem spezialisierten Anwalt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) formuliert sein

Wenn Sie sich beispielsweise mit weiteren Programmierern zu einer “Software-Schmiede” zusammengeschlossen haben, können Sie die Haftung für Ihre Produkte begrenzen. Wenn Ihr Geschäft gut läuft, können Sie in diesem Fall allerdings die Gründung einer GmbH ins Auge fassen. 

Welche Steuern fallen bei der Gründung einer GbR an?

Bei der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) fallen in der Regel keine direkten Steuern an. Die GbR selbst ist allerdings steuerpflichtig und muss verschiedene Steuern zahlen, sobald sie ihre Geschäftstätigkeit aufnimmt. Hier sind die wichtigsten Steuern, die eine GbR betrifft:

  • Einkommensteuer:

    Die Gewinne einer GbR werden nicht auf der Ebene der Gesellschaft besteuert, sondern auf der Ebene der einzelnen Gesellschafter. Jeder Gesellschafter muss seinen Anteil am Gewinn der GbR in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung angeben und versteuern.
  • Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer):

    Wenn die GbR Waren verkauft oder Dienstleistungen erbringt, muss sie in der Regel Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen. Dieser Prozess der Umsatzsteuererhebung ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftstätigkeit. Es gibt allerdings Ausnahmen und Erleichterungen, zum Beispiel für Kleinunternehmer, die unter bestimmten Bedingungen von der Umsatzsteuer befreit sein können. Es ist daher wichtig, sich über die spezifischen Umsatzsteuerregelungen für Ihre GbR zu informieren.
  • Gewerbesteuer:

    Wenn die GbR ein Gewerbe betreibt, kann sie auch gewerbesteuerpflichtig sein. Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag der GbR erhoben und an die Gemeinde abgeführt, in der die GbR ihren Sitz hat.
  • Körperschaftsteuer:

    Eine GbR ist in der Regel nicht körperschaftsteuerpflichtig, da sie keine Körperschaft ist. Dies kann sich jedoch ändern, wenn die GbR in eine andere Rechtsform umgewandelt wird.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Übersicht ist und die genauen steuerlichen Pflichten von verschiedenen Faktoren abhängen können, einschließlich der Art der Geschäftstätigkeit der GbR und der persönlichen Situation der Gesellschafter. Es ist daher ratsam, professionellen steuerlichen Rat einzuholen.

Welche Vor- und Nachtteile hat die Gründung einer GbR?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die sie für viele attraktiv machen, doch wie bei jeder Unternehmensform gibt es auch bestimmte Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Folgend sind die wichtigsten Vor- und Nachteile einer GbR zusammengefasst.

Vorteile:

  • Unkomplizierter und zügiger Gründungsprozess
  • Minimaler bürokratischer Aufwand und niedrige Gründungskosten
  • Keine Notwendigkeit eines Mindestkapitals zur Gründung
  • Vereinfachte Buchführung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Keine Pflicht zur Offenlegung von Unternehmensinformationen im Handelsregister
  • Möglichkeit zur Verrechnung von anfänglichen Verlusten mit anderen privaten Einnahmen

Nachteile:

  • Gründung nur mit mindestens einem weiteren Gesellschafter möglich
  • Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen
  • Nicht ideal für Investoren
  • Notwendigkeit der Umwandlung in eine andere Rechtsform bei starkem Unternehmenswachstum (automatische Umwandlung in eine OHG)
  • Begrenzte Möglichkeiten bei der Namenswahl, reine Fantasienamen sind nicht zulässig

Braucht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einen Steuerberater?

Wenn es allerdings komplizierter wird, kommt die GbR nicht um eine sogenannte Einheitliche und Gesonderte Gewinnfeststellung nach § 180 Abs. 2 AO herum.

Sie muss zusätzlich Angaben darüber enthalten, wie der ermittelte Gewinn der GbR auf die einzelnen Mitglieder verteilt wurde. Sie kommen dann nicht umhin, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Empfehlenswert: Gesellschaftervertrag der GbR – die wichtigsten Inhalte

  1. Aufstellung deEinlagen der Gesellschafter

    Im Gesellschaftsvertrag sollte aufgelistet sein, wer welche Gegenstände (beispielsweise Computer, Schreibtische und andere Ausstattungen der Büros) mitbringt und welchen Wert diese Geräte ungefähr haben.

  2. Leistungen der einzelnen Gesellschafter

    Wenn Sie die Aufgaben innerhalb der Bürogemeinschaft aufteilen, sollten Sie dies schriftlich festhalten.

  3. Anteile am gemeinsamen Vermögen und am Gewinn

    Als Grundlage für Ihre Zusammenarbeit können Sie einen Mustervertrag nehmen, den Sie beispielsweise im Internet, möglicherweise auf der Webseite Ihrer IHK, finden. Es empfiehlt sich aber, einen solchen Vertrag Ihren spezifischen Bedürfnissen anzupassen. Hier können auch Berufsverbände weiterhelfen.

Kann man ohne deutsche Staatsangehörigkeit eine GbR gründen?

In der vielfältigen Unternehmenslandschaft Deutschlands bietet sich ein breites Spektrum an Möglichkeiten für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), und das nicht nur für deutsche Staatsbürger. Die Niederlassungsfreiheit, ein zentraler Bestandteil des europäischen Binnenmarkts, ermöglicht es Bürgern aller EU-Mitgliedsländer, in Deutschland eine GbR zu gründen. Diese Freiheit erstreckt sich auch auf Bürger aus Norwegen und der Schweiz.

Es ist jedoch unerlässlich, dass sich potenzielle Gründer einer GbR aus diesen Ländern bei den zuständigen Meldebehörden registrieren lassen. Nach der Registrierung gelten für sie die gleichen Regelungen wie für deutsche Staatsbürger, was die Chancengleichheit im Wettbewerb gewährleistet.

Dennoch ist wichtig zu beachten, dass die Gründung einer GbR in Deutschland mit bestimmten Verpflichtungen verbunden ist. Gründer aus anderen EU-Ländern müssen die bestehenden Vorschriften bei Gründungen im Handwerk, erlaubnispflichtigen Beschäftigungen oder Pflichten für Freiberufler erfüllen. Diese Vorschriften dienen dazu, die Qualität und Integrität der deutschen Wirtschaft zu gewährleisten und gleichzeitig einen fairen und transparenten Wettbewerb zu fördern.

Wie löst man eine GbR auf?

Die Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein mehrstufiger Prozess, der sorgfältige Planung und Durchführung erfordert. Es ist nicht nur eine Entscheidung, die von allen Gesellschaftern getroffen werden muss, sondern auch ein Prozess, der rechtliche und finanzielle Aspekte beinhaltet. Von der Begleichung aller Verbindlichkeiten bis hin zur finalen Mitteilung an das Finanzamt, jeder Schritt muss mit Bedacht und Sorgfalt durchgeführt werden.

Die Auflösung einer GbR Schritt-für-Schritt:

  • Beschluss zur Auflösung:

    Die Gesellschafter müssen einen Beschluss zur Auflösung der GbR fassen. Dies sollte idealerweise schriftlich erfolgen und von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden.
  • Liquidation:

    Nach dem Auflösungsbeschluss folgt die Liquidationsphase. In dieser Phase werden die Geschäfte der GbR abgewickelt, das heißt, alle Verbindlichkeiten werden beglichen und das Vermögen der GbR wird verteilt.
  • Löschung der GbR:

    Nach Abschluss der Liquidation wird die GbR gelöscht. Wenn die GbR im Handelsregister eingetragen war, muss die Löschung dort beantragt werden.
  • Mitteilung an das Finanzamt:

    Das Finanzamt muss über die Auflösung der GbR informiert werden. Es wird eine Schlussbilanz erstellt und eine letzte Steuererklärung eingereicht.
  • Kündigung von Verträgen:

    Alle Verträge, die im Namen der GbR abgeschlossen wurden, müssen gekündigt oder umgeschrieben werden.