Gefahrgut: Nationale und Internationale Gefahrgut-Vorschriften in der Übersicht
Das nationale wie das internationale Gefahrgutrecht sind daher komplex und in ständiger Überarbeitung.
Neben den verkehrsträgerübergreifenden Vorschriften bestehen für Gefahrgut sowohl national wie international Regelwerke, die sich jeweils auf den Transportweg Straße, Schiene, Wasser oder Luft beziehen.
Internationale Gefahrgut-Vorschriften
- UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods, richtet sich u. a. nach GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals)
- ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route): Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
- RID (Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses): Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
- ADN (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure): Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
- SOLAS: International Convention for the Safety of Life at Sea, beruht auf dem IMDG-Code (Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Stoffe mit Seeschiffen)
- ICAO TI: Technical Instructions For The Safe Transport of Dangerous Goods by Air der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organization)
- IATA DGR: Dangerous Goods Regulations der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung (International Air Transport Association)
Daneben existieren multilaterale Vereinbarungen gemäß RID/ ADR. Das sind befristete Sonderregelungen. Sie werden vom Bundesverkehrsministerium mit weiteren Ländern abgeschlossen und gelten bei Gefahrguttransporten zwischen den Unterzeichnerstaaten. Sie dürfen auch im Binnenverkehr angewandt werden.
Dazu kommen Vorschriftenwerke, die nicht rechtsverbindlich sind, sich aber als Konventionen durchsetzen. So der CTU-Code (Code of Practice for Packing of Cargo Transport Units) der Hinweise zur Ladungssicherung für alle Güter (auch Nicht-Gefahrgut) zusammenfasst.
Nationale Gefahrgut-Vorschriften
- GGBefG: Gefahrgutbeförderungsgesetz, regelt Verpacken, Beladen, Transportieren, Entladen und Auspacken gefährlicher der Güter, gilt für alle Verkehrswege
- GGAV: Gefahrgut-Ausnahmeverordnung, behandelt Erleichterungen und Ausnahmeregelungen zu den Gefahrguttransportvorschriften, so dass bestimmte Beförderungen von Gefahrgut überhaupt regelgerecht durchzuführen sind.
- GbV: Gefahrgutbeauftragtenverordnung, regelt die Bestellung, die Aufgaben und Pflichten von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen, die Pflichten des Unternehmers sowie die Schulung beauftragter und sonstiger verantwortlicher Personen.
- GGVSEB: Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) regelt die Pflichten der Beteiligten, Ausnahmen und Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Ordnungswidrigkeiten
- GGVSee: Gefahrgutverordnung See, regelt die Sicherheitspflichten, Überwachung, Ausrüstung, Schulung, Unterlagen und Ordnungswidrigkeiten für Transporte mit Seeschiffen
- LuftVG: Luftverkehrsgesetz, regelt die Verkehrsvorschriften für Luftfahrzeuge, Flugplätze, Luftfahrtunternehmen, Haftung, Strafund Bußgeld im Luftverkehr