Diese Regelungen zum Arbeitsschutz müssen Sie kennen!
Welche Regelungen Sie beim Arbeitsschutz beachten müssen
Die Antwort: Am besten ist es, Sie bestellen sofort eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, die mit Ihnen den gesamten Betrieb inspiziert. Das sollten Sie tun, bevor die BG kommt und womöglich Bußgelder verhängt!
Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist es, die Gesundheit und das Leben Ihrer Mitarbeiter zu schützen und Maßnahmen zu ergreifen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Prävention als Schwerpunkt der Regeln zur Arbeitssicherheit
Dabei liegt insbesondere der Schwerpunkt der Arbeit in der Prävention. Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren sollen möglichst vermieden werden. Ihr Betriebsrat hat dabei weitgehende Informationsrechte im Bereich des Arbeitsschutzes.
Sie haben ihn über sämtliche Angelegenheiten, die zu seinem Aufgabenbereich gehören, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. So haben Sie ihm auch die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. Er kann auch von sich aus Vorschläge machen und Sie um Informationen bitten.
Hier einmal ein Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit:
Die wichtigsten Regelungen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
Regelungen zum technischen Arbeitsschutz wie
- allgemeine Grundsätze
- Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung
- Übertragung von Aufgaben
- Dokumentationspflichten
- Notfallmaßnahmen
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG):
Regelungen zur Bestellung von
- Betriebsärzten und
- Fachkräften für Arbeitssicherheit
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
Regelungen zu
- Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen
- der Ausgestaltung von Betriebsräumen und Arbeitsplätzen im Freien (Lüftung, Raumtemperaturen, Beleuchtung, Decken, Fußböden, Absturzsicherungen, Brandschutz, Schutz vor Gasen, Dämpfen, Lärmschutz, Rettungswege)
- Regelung zum Nichtraucherschutz
Arbeitszeitgesetz (ArbZG):
Regelungen zur Arbeitszeit, insbesondere
- zulässige Höchstarbeitszeiten
- Nachtarbeit
- Arbeit an Sonn- und Feiertagen
- Pausen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
Inhalt der Verordnung sind die Sicherheitsanforderungen an
- Arbeitsmittel und
- überwachungsbedürftige Anlagen
Bildschirmarbeitsplatzverordnu<wbr />ng (BildschirmV):
Ziel ist der Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmen.
Biostoffverordnung (BioStoffV):
Die Biostoffverordnung teilt biologische Arbeitsstoffe in 4 Risikogruppen ein, bei denen jeweils verschiedene Schutzstufen eingehalten werden müssen.
Gefahrstoffverordnung (GefahrstoffV):
Die im Labor verwendeten Gefahrstoffe sind auf ihre Gefährdung zu prüfen.
Jugendarbeitschutzgesetz (JArbSchG):
Ziel ist es, Heranwachsende zwischen 15 und 17 Jahren vor arbeitsbedingten Gefährdungen zu schützen.
Spezielle Vorschriften für Jugendliche:
- Beschäftigungsverbote
- höchstzulässige Arbeitszeiten
- Arbeit am Wochenende
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
Lärm- und Vibrations-<wbr />Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV):
Der Arbeitsschutz bei Gefahren durch Lärm und Vibrationen soll sichergestellt werden.
Lastenhandhabungsverordnung (LastenhandhabV):
Zielsetzung ist, Gesundheitsgefahren und insbesondere Rückenerkrankungen bei der manuellen Handhabung von Lasten zu minimieren.
Mutterschutzgesetz (MuSchG):
Spezielle Vorschriften für Schwangere und Stillende:
- Beschäftigungsverbote
- höchstzulässige Arbeitszeiten
- Arbeit am Wochenende
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
Unfallverhütungsvorschriften und -regeln (DGUV-V):
Konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Vorschriften für die einzelnen Branchen.