Welche Chemie-Schutzkleidung ist die richtige?
Typ 1 – Gasdichte Schutzkleidung
Vollschutz-Anzüge mit oder ohne Druckluftversorgung zum Schutz gegen hochtoxische flüssigeund gasförmige Medien jeder Art.
Typ 2 – Nicht gasdichte Schutzkleidung
Flüssigkeitsdichte Vollschutz-Anzüge mit oder ohne Druckluftversorgung zum Schutz gegen hoch toxische flüssige Medien jeder Art.
Typ 3 – Flüssigkeitsdichte Schutzkleidung
Ganzkörper-Schutzanzüge oder Vollschutz-Anzüge zum Schutz gegen flüssige Chemikalien. Nähte und Anzug-Verschlüsse erfüllen die Anforderungen der Spritz-Prüfung nach EN468.
Typ 4 – Sprühdichte Schutzkleidung
Ganzkörper-Schutzanzüge zum Schutz gegenflüssige Chemikalien. Nähte und Anzugverschlüsse erfüllen die Anforderungen der Sprühprüfung nach EN468.
Typ 5 – Partikeldichte Schutzkleidung
Ganzkörper-Schutzanzüge zum Schutz gegen feste Partikel. Der Anzug erfüllt die Minimum-Innenleckage-Werte für staubförmige Partikel.
Typ 6 – Begrenzt sprühdichte Schutzkleidung
Ganzkörper-Schutzanzüge zum Schutz gegen Sprühnebel (flüssige Partikel). Der Anzug erfüllt die Anforderungen der reduzierten Sprüh-Prüfung nach EN468. Ganzkörper-Schutzanzüge verfügen immer über eine Kapuze oder Haube.
Teilkörperschutz - Jedes Kleidungsstück, das nur einen Teil des Körpers bedeckt, jedoch die Anforderungen der reduzierten Sprühprüfung nach EN468 erfüllt.
Wichtig für Sie: Ihre Schutzkleidung kann gleichzeitig mehrere Kriterien erfüllen. Die jeweils niedrigere Typenklasse beinhaltet immer die Merkmale der höheren Typenklassen. So beinhaltet Typ 4 – Schutzkleidung automatisch Typ 5 und 6. Dieser Schutzanzug ist sprüh- und partikeldicht sowie begrenzt spritzdicht.
Es gibt 3 Risikokategorien
Die Verordnung (EU) 2016/425 über Persönliche Schutzausrüstungen unterteilt die PSA in 3 Risikokategorien:
- Kategorie I: Geringfügige Risiken (z.B. PSA zum Schutz gegen längeren Kontakt mit Wasser)
- Kategorie II: Andere Risiken, als in Kategorie I oder II aufgeführt (z.B. Arbeitsschutzhelme)
- Kategorie III: Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können Sämtliche Schutzkleidung zum Schutz gegen gefährliche Chemikalien fällt in die Kategorie III. Das CE-Zeichen und Kennnummer der Zertifizierungsstelle bestätigen Ihnen die Übereinstimmung mit den Europäischen Normen für Persönliche Schutzausrüstungen der Kategorie III
Hinweis: Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass keine Schutzkleidung erforderlich ist, braucht sie auch nicht vom Arbeitgeber beschafft zu werden. Trotzdem können Ihre Mitarbeiter verpflichtet werden, Arbeitskleidung zu tragen, die nicht die Schutzfunktion analog der Schutzkleidung (PSA) besitzt.