Arbeitssicherheit: Prüffristen für Brandmeldeanlagen?
Heute möchte ich Ihnen wieder von einer Leserfrage berichten, die Sie eigentlich alle angeht. Die Frage lautete: „Wie häufig müssen wir Brandmeldeanlagen warten lassen?“
Wo die Prüffristen für Brandmeldeanlagen festgelegt sind
Antwort: Die Prüf- und Wartungsfristen für Brandmeldeanlagen sind festgelegt in der Normenreihe DIN VDE 0833 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 1: Allgemeine Festlegungen“.
Intervalle für Prüfungen von Brandmeldeanlagen
Danach gelten die folgenden Intervalle:
- mindestens monatlich Routineprüfung durch den Betreiber, d. h. Kontrolle des freien Zugangs zu den Einrichtungen sowie Sichtprüfung der Kennzeichnungen (Noch vorhanden und weder beschädigt noch verschmutzt?) und Prüfung auf äußere Beschädigungen
- mindestens jährlich Prüfung der gesamten Anlage nach DIN durch einen Sachkundigen, also in der Regel durch einen Brandschutzfachbetrieb
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