Betriebssicherheitsverordnung verstehen und rechtssicher handeln
Auch im Rahmen der Bereitstellung von Arbeitsmitteln müssen Arbeitsschutzanforderungen eingehalten werden. Dies wird durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sichergestellt. Dabei umfasst sie ein Schutzkonzept, das auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar ist.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften liegt beim Arbeitgeber.
Die Vielzahl an Arbeitsmitteln macht eine BetrSichV notwendig
Der Begriff der Arbeitsmittel ist sehr umfassend. Denn hier werden alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die zur Verrichtung einer Arbeit erforderlich sind, zusammengefasst. Macht man sich einmal bewusst, welche Vielzahl an unterschiedlichen Arbeitsmitteln es in jedem Betrieb gibt und welche unterschiedlichen Gefahren von ihnen ausgehen können, so erhält man einen groben Einblick, was die Betriebssicherheitsverordnung alles regeln muss. Und welche Probleme sich hier stellen.
Die BetrSichV basiert zum Großteil auf den folgenden 4 Bausteinen
1. Auf einheitlichen Gefährdungsbeurteilungen für die Bereitstellung und auch die Benutzung von Arbeitsmitteln.
2. Auf einer einheitlichen sicherheitstechnischen Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen (z.B. Dampfkesselanlagen, Druckbehälteranlagen, Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen, Aufzugsanlagenhttps://de.wikipedia.org/wiki/Aufzugsanlage, u.v.m.).
3. Auf der Hinzuziehung des Stands der Technik als wesentlicher Sicherheitsmaßstab.
4. Auf Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln.
Ein zentrales Element der neuen Betriebssicherheitsverordnung ist die Gefährdungsbeurteilung für Anlagen und Arbeitsmittel. Und diese ist nicht nur für Neuanschaffungen zu erstellen, sondern auch für bestehende Anlagen und Arbeitsmittel.
Und auch wenn die Gefährdungsbeurteilung schon viele Jahre verpflichtend ist, bekommt sie mit der novellierten Fassung der Betriebssicherheitsverordnung noch mehr Gewicht. Und sie wird nun auch klarer geregelt. Aus ihr ergibt sich die Pflicht für Arbeitgeber, Gefährdungen, die von den eingesetzten Arbeitsmitteln an den Arbeitsplätzen ausgehen, durch fachkundige Personen ermitteln, beurteilen und bewerten zu lassen, um darauf aufbauend relevante Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die BetrSichV
Verstöße gegen die BetrSichV haben für Unternehmen weitreichende Konsequenzen. So können die zuständigen Behörden Verstöße mit umfangreichen Bußgeldern ahnden. Nicht weniger als 42 verschiedene Tatbestände von Ordnungswidrigkeiten sind in §22 BetrSichV aufgeführt.
Beispielsweise werden empfindliche Geldbußen fällig, wenn z.B. Arbeitsmittelprüfungen nicht oder nicht vollständig durchgeführt wurden oder grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln versäumt wurden.
Aber auch in diesem Zusammenhang haben die Gefährdungsbeurteilungen in der letzten Fassung weiter an Bedeutung gewonnen. Denn auch wenn diese falsch durchgeführt oder sogar ganz unterlassen werden, drohen Strafen. Und Achtung! Begehen Sie eine der zahlreichen in § 22 BetrSichV genannten Handlungen vorsätzlich und gefährden dadurch Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten, stellt dies eine Straftat dar und kann mit Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
Was Aufsichtsbehörden wichtig ist, wenn die psychische Gefährdungsbeurteilung kontrolliert wird. Wissen kompakt.