Zu 46 Prozent der Abstürze kam es in 2 bis 4 Metern Höhe. Bei 25 Prozent waren es 4 bis 7 und bei 5 Prozent mehr als 7 Meter. Bei 24 Prozent lag die Absturzhöhe unter 2 Metern. Und von den abgestürzten Personen waren mehr als zwei Drittel gemäß den Vorgaben der TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdungen von Personen durch Absturz – Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten“ qualifiziert.
Zu diesen Ergebnissen kommt der Abschlussbericht zum Arbeitsprogramm „Bau- und Montagearbeiten“, den die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) unlängst vorgelegt hat.
Die Unfälle zogen in der Regel mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit nach sich. Da Unfälle mit kürzerer Ausfallzeit nicht meldepflichtig sind, dürfte die tatsächliche Zahl von Unfällen wesentlich höher liegen. So kommen andere Erhebungen auf jährlich etwa 8.000 Unfälle im Zusammenhang mit Gerüsten. Darin sind alle Unfälle enthalten, die sich ereignen, wenn Gerüste auf-, um- und abgebaut oder benutzt werden.
Aus dem Abschlussbericht ergeben sich unter anderem diese Schlussfolgerungen:
- Schutzmaßnahmen wie Seitenschutz oder PSAgA hätten die Abstürze verhindern und ihre Folgen vermindern können. Tödliche Unfälle wären dadurch vermeidbar gewesen. Die Schutzmaßnahmen müssten von allen in der Baukolonne verinnerlicht werden – dies erfordere auch ein Umdenken bei den Altgesellen.
- In der obersten Gerüstlage kommt es sowohl bei Gerüstbauern als auch bei Gerüsterstellern zu Absturzunfällen. Daher sei es unerheblich, ob dort Gerüstbauer oder Gerüstersteller beschäftigt sind. Gerüstbauer montieren hauptberuflich Gerüste – Gerüstersteller gehören anderen Gewerken an und montieren Gerüste nur gelegentlich, meistens für den eigenen Bedarf.
- Die Absturzunfälle der Gerüstbauer führen zu höheren Kosten für die Heilbehandlung als die der Gerüstersteller. Diese Kosten steigen bei Abstürzen aus größerer Höhe sprunghaft an, und aus Höhen bis zu 4 Metern stürzen mehr Gerüstersteller, darüber mehr Gerüstbauer ab. Die Erklärung sei, dass in höheren Lagen vornehmlich Gerüstbauer tätig sind.
Die GDA hält fest, dass Unfälle auf Baustellen ihre konkreten Ursachen oft im organisatorischen Bereich durch schlechte Koordination und Planung der Arbeiten haben.