Brandschutz im Betrieb: Arten, Maßnahmen und Informationen

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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist allein in den Jahren 2010 bis 2017 mehr als 2.000 Arbeitsunfälle aus, die auf Brände und Explosionen zurückzuführen sind. Viele dieser Brände gehen mit Schäden in Millionenhöhe einher und führen häufig zu immensen Personenschäden aufgrund von Rauchgasvergiftungen oder direkten Brandverletzungen. Angesichts dieser Ergebnisse der DGUV sollte der betriebliche Brandschutz auf der Agenda aller Unternehmen einen hohen Stellenwert haben. Doch was bedeutet betrieblicher Brandschutz in der Praxis? Welche Arten von Brandschutz werden unterschieden und wozu sind Brandschutzkonzepte und Brandschutzordnungen von Nöten?
Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Brandschutz im Betrieb?

Der betriebliche Brandschutz umfasst per Definition eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verhütung und zum Schutz vor Gefahren, die von Bränden im betrieblichen Umfeld ausgehen. Der Brandschutz umfasst unter anderem Verfahren zur Brandverhütung, Branderkennung, Brandbekämpfung und Evakuierung sowie zielgerichtete Schulungsmaßnahmen der Belegschaft. 

Ist der betriebliche Brandschutz im Unternehmen professionell und vorausschauend organisiert, kann er helfen, Leben, Eigentum, Ausrüstung und andere wichtige Unternehmensressourcen zu schützen und zu sichern.

Welche Arten von Brandschutz werden unterteilt? 

Brandschutz gliedert sich in zwei Arten: dem vorbeugenden Brandschutz und dem abwehrenden Brandschutz.

  • Vorbeugender Brandschutz umfasst alle Brandschutzmaßnahmen und Verantwortlichkeiten, die zur Prävention von Bränden innerhalb eines Unternehmens dienen. Ziel des vorbeugenden Brandschutzes ist es, das Risiko eines Brandes so gering wie möglich zu halten.
  • Abwehrender Brandschutz beinhaltet hingegen die Maßnahmen, die zur Verhinderung eines Brandes beziehungsweise einer Ausbreitung von Bränden von Nöten sind. Ziel ist es, Brände einzudämmen, sodass gefährdete Personen die Möglichkeit haben, sich in Sicherheit zu bringen. Im Mittelpunkt steht demnach eine effektive und schnelle Brandbekämpfung.

Was ist vorbeugender Brandschutz?

Unter vorbeugenden Brandschutz lassen sich alle baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen zusammenfassen, mit denen das Risiko von Bränden im Unternehmen minimiert wird. Dazu gehören unter anderem das Einrichten geeigneter Notausgänge, die Verfügbarkeit von Feuerlöschern im gesamten Gebäude, die Installation von technischen Anlagen zur Erkennung von Rauch und Bränden sowie die korrekte Verkabelung elektrischer Systeme. 

Alle vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen des betrieblichen Brandschutzes sollen die Brandrisiken in Unternehmen minimieren und die Sicherheit im Betrieb erhöhen. Der vorbeugende Brandschutz kann in drei Unterarten unterteilt werden:

  1. Baulicher Brandschutz
  2. Organisatorischer Brandschutz
  3. Anlagentechnischer Brandschutz (Installation von technischen Anlagen zur Branderkennung und Brandbekämpfung)

Was umfasst der bauliche Brandschutz? 

Mit der Planung eines neuen Gebäudes beginnt der bauliche Brandschutz. Architekten und Planungsbehörden achten beim baulichen Brandschutz darauf, dass Flucht- und Rettungswege nach gesetzlichen Vorschriften gebaut werden und dass die Feuerwehr im Notfall einen ungehinderten Zugang zum Gebäude hat. Darüber hinaus wird das Gebäude beim baulichen Brandschutz in unterschiedliche Brandabschnitte eingeteilt. Es wird zudem darauf geachtet, feuerhemmende oder feuerbeständige Materialien zu verwenden, um eine Brandausbreitung zu verhindern. 

Zum baulichen Brandschutz gehören zudem:

  • die Planung, wie Löschwasser ohne Unterbrechung zum Gebäude gelangen kann,
  • die normgerechte Erstellung von raumabschließenden Konstruktionen, um die Brandgefahr in bestimmten Bereichen einzudämmen,
  • die Berechnung des Feuerwiderstands von Baustoffen und Bauteilen.

Was umfasst der anlagentechnische Brandschutz? 

Der anlagentechnische Brandschutz fokussiert sich auf die Brandschutzbekämpfung mit technischen Anlagen wie zum Beispiel Feuerlöschanlagen, Rauchwarnmelder und Brandmeldeanlagen. Beispielsweise verhindern Sprinkleranlagen in Fertigungsgebäuden, dass ein Großbrand entstehen kann. Automatische Brandmeldeanlagen können Leben retten, da sie bei Gefahr die Brandmeldezentrale informieren und einen akustischen Alarm im betroffenen Gebäude auslösen.

Der anlagentechnische Brandschutz kann abhängig von den Anforderungen an den Brandschutz in vier Unterkategorien eingeteilt werden: 

VollschutzAlle Räume im Unternehmen werden mit Feuerlöschanlagen und Rauchwarnmelder ausgerüstet.
TeilschutzEs wird vorab definiert, welche Räume mit Feuerschutztechnik und -anlagen ausgerüstet werden. Alle anderen Räume erhalten keine Brandmeldeanlagen oder andere technische Schutzvorkehrungen.
Schutz von FluchtwegenAusschließlich die Flucht- und Rettungswege erhalten einen anlagentechnischen Brandschutz.
EinrichtungsschutzEinzelne Räume mit besonders schützenswerten Maschinen oder Einrichtungen werden vom anlagentechnischen Brandschutz erfasst. 

Was umfasst der organisatorische Brandschutz?

Die Bezeichnung organisatorischer Brandschutz umfasst jegliche organisatorische Maßnahmen, die zur Vorbeugung von Bränden unabdingbar sind. Das Aushängen der Brandschutz-Ordnung sowie die Instandhaltung von Brandschutzanlagen, die Implementierung eines Brandschutzkonzepts und weitere organisatorische Maßnahmen im betrieblichen Alltag gehören zum organisatorischen Brandschutz. 

Wichtige Bereiche des organisatorischen Brandschutzes sind darüber hinaus: 

  • klare Kennzeichnung von Fluchtwegen und Konzeption von Flucht- und Rettungsplänen,
  • Instandhaltung, Wartung und korrekter Umgang mit Löschgeräten,
  • regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten in Brandschutzfragen,
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen, 
  • Ausgabe der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA),
  • Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfen.

Was ist abwehrender Brandschutz?

Wird ein Brandfall im Unternehmen gemeldet, kommt der abwehrende Brandschutz zum Tragen. Er kann als Summe aller innerbetrieblichen und externen Maßnahmen definiert werden, die notwendig sind, um den Brand unter Kontrolle zu bekommen und besteht sowohl aus feuerwehrtaktischen wie feuerwehrtechnischen Maßnahmen. 

Neben dem Löschen des Brandes besteht die erste Priorität beim abwehrenden Brandschutz darin, vom Brand betroffene Personen zu bergen, zu retten und verunfallte Mitarbeiter durch den Notarzt oder die Feuerwehr zu versorgen. Zusätzlich fokussiert sich abwehrender Brandschutz darauf, die Kollateralschäden durch das Löschen des Feuers so gering wie möglich zu halten. Dies bedeutet, Löschmittel zu dekontaminieren und die Belastung für die Umgebung und die Umwelt kleinzuhalten. 

Welche Maßnahmen umfasst der abwehrende Brandschutz?

Zusammengefasst besteht der abwehrende Brandschutz aus den folgenden Maßnahmen: 

  • Rettung von Menschen im Brandfall,
  • Rettung von Tieren im Fall eines Brandes, 
  • Eindämmen eines Feuers zur Rettung von Sachwerten, Gebäuden und Maschinen,
  • Professionelle Brandbekämpfung durch die Betriebsfeuerwehr, die freiwillige Feuerwehr oder die städtische Feuerwehr,
  • Eindämmen von Umweltgefahren während oder nach einem Brandfall. 

Wer ist für den Brandschutz im Betrieb verantwortlich? 

In den betrieblichen Brandschutz ist ein großer Personenkreis involviert. Neben Unternehmern und Unternehmerinnen, die letztlich für Arbeitssicherheit im Betrieb verantwortlich sind, über die Führungskräfte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bis hin zu fachlich ausgebildeten Brandschutzbeauftragten tragen alle genannten Akteure eine große Verantwortung. 

Unternehmerinnen und Unternehmer tragen die Hauptverantwortung für den betrieblichen Brandschutz. Auf Grundlage von § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) müssen sie eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und die damit verbundenen Gefährdungen ermitteln. Nach der Beurteilung erfolgt das Ableiten von individuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen, je nach Arbeitsplatz und Tätigkeitsgebiet. 

Die Geschäftsführung hat ebenfalls die Pflicht und das begründete Eigeninteresse, die zur Brandbekämpfung erforderlichen technischen Einrichtungen bereitzustellen und Beschäftigte fortlaufend zu den Themen Brandschutz und Arbeitssicherheit zu unterrichten.

Unternehmerinnen und Unternehmen können Fachkräfte für Arbeitssicherheit zurate ziehen, die eine beratende Funktion einnehmen, kontrollieren, die Ursachen von Bränden untersuchen und Beschäftigte unterweisen, motivieren und informieren. In größeren Unternehmen hat sich darüber hinaus der Aufbau einer Brandschutzorganisation bewährt, die im Betrieb die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen koordiniert. 

Was ist der Brandschutzbeauftragte?

Als Brandschutzbeauftragter wird eine Person im Unternehmen bezeichnet, die sich aufgrund ihrer Fort- und Weiterbildung um die Belange des Brandschutzes im Unternehmen kümmert. Brandschutzbeauftragte müssen sich regelmäßig fortbilden. 

Was sind die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten?

Zu den wesentlichen Aufgaben des Brandschutzbeauftragten gehören: 

  • Das Erstellen und Pflegen der Brandschutzordnung Teile A, B und C,
  • Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz,
  • Mitwirkung bei der Konzeption von Betriebsanweisungen,
  • Beratende Funktion bei allen Fragen des Brandschutzes,
  • Kontrolle von Brandschutzbestimmungen und Flucht- und Rettungsplänen,
  • Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter in Brandschutzfragen. 

Ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?

Es gibt kein übergeordnetes Gesetz in Deutschland, aus dem eine Verpflichtung abgeleitet werden kann, einen Brandschutzbeauftragten im Betrieb zu bestellen. Bauordnungen auf Länderebene bestimmen in einzelnen Branchen oder ab einer bestimmten Nutzfläche die Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten. 

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG eine erhöhte Brandgefahr, beispielsweise in einem Unternehmen der Rüstungsindustrie, das mit explosiven Materialien arbeitet, muss ebenfalls ein Brandschutzbeauftragter eingesetzt werden. Versicherungskonzerne können ebenso einen Brandschutzbeauftragten fordern, wenn ein Gebäude mit einem erhöhten Risiko für Brandfälle versichert werden soll. 

Was ist ein Brandschutzkonzept?

Als Brandschutzkonzept bezeichnet man fachlich die Gesamtheit der organisatorischen, technischen und baulichen Brandschutzmaßnahmen, das individuell auf ein Gebäude und seine Nutzung abgestimmt wird. Mit dem Brandschutzkonzept sollen Brände verhindert und die Rettung von Personen im Brandfall gesichert werden. Für den Brandfall enthält das Brandschutzkonzept ebenfalls Maßnahmen, die den Brand unverzüglich eindämmen und Arbeitsstätten, Beschäftigte und Inventar sichern. 

Ist ein Brandschutzkonzept Pflicht?

Ein Brandschutzkonzept ist in Deutschland für Sonderbauten Pflicht. Als Sonderbauten gelten

  • Alle Gebäude ab einer bestimmten Mindestfläche, 
  • Gebäude, bei denen von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen wird, sowie
  • Krankenhäuser und Hochhäuser. 

Das Einfordern von Brandschutzkonzepten ist Ländersache und kann ebenfalls von Versicherungsgesellschaften als Grundlage eines Versicherungsvertrages verlangt werden. 

Was beinhaltet ein Brandschutzkonzept?

Typischerweise wird ein Brandschutzkonzept in drei Teile unterteilt: 

  1. Gebäudebeschreibung,
  2. Baurechtliche Einordnung,
  3. Organisatorische, anlagentechnische und bauliche Brandschutzmaßnahmen. 

Was ist die Brandschutzordnung?

Die Brandschutzordnung (BSO) stellt den organisatorischen Rahmen für den Brandschutz im Betrieb dar. Sie erhält auf Grundlage der DIN 14096 Regelungen, die die das Verhalten von Personen im Brandfall spezifizieren. Ebenso zeigt die Brandschutzordnung auf, mit welchen vorbeugenden Maßnahmen Brände im Betrieb vermieden werden können. 

Was umfasst die Brandschutzordnung?

In der DIN-Verordnung 14096 wird zusätzlich beschrieben, wie eine Brandschutzordnung erstellt und in welchen Unternehmensbereichen sie ausgehängt werden muss. Das Einfordern einer Brandschutzordnung ist wiederum Sache der Bundesländer. 

Eine Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen: 

  1. Teil A: Verhalten im Brandfall – relevant für alle im Betrieb anwesenden Personen.
  2. Teil B: Hauptsächlich relevant für Mitarbeiter des Unternehmens und Teil der Brandschutzunterweisung.
  3. Teil C: Richtet sich ausschließlich an Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer.

Was beinhalten Brandschutzunterweisungen?

Auf Grundlage von § 12 ArbSchG sind Arbeitgeber verpflichtet, „die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.“ 

Die Unterweisung schließt auch relevante Themen zum Brandschutz ein. Ähnlich argumentiert der § 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Inhaltlich bezieht sich die Brandschutzunterweisung unter anderem auf die folgenden Themen: 

  • Verhalten im Brandfall,
  • spezifische Brandgefahren im Unternehmen,
  • Flucht- und Rettungswege im Betrieb sowie Notrufnummern,
  • Umgang mit Löschmitteln und brandschutztechnischen Einrichtungen,
  • Benennen der Personen, die im Unternehmen für Brandschutz zuständig sind.

Wie oft müssen Brandschutzunterweisungen erfolgen?

Grundsätzlich muss jeder Mitarbeiter mit dem ersten Tag der Beschäftigung eine Brandschutzunterweisung erhalten. Diese muss mindestens jährlich erneuert werden. Kommt es im Unternehmen zu einem Brand oder werden neue Maschinen in Betrieb genommen, die feuergefährlich sind, kann die Brandschutzunterweisung abweichend in kürzeren Abständen erfolgen.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen des Brandschutzes? 

Die Regelungen zum Brandschutz im Betrieb sind in folgenden Gesetzen und Verodnungen zu finden, die als Informationsquelle herangezogen werden sollten:

  • § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 6 Arbeitsstättenverordnung: Unterweisungspflicht,
  • DIN 14096 Brandschutzordnung,
  • § 5 Arbeitsschutzgesetz: Gefährdungsbeurteilung,
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 205-001: Betrieblicher Brandschutz in der Praxis,
  • Spezifische Bestimmungen der Landesbauordnungen (LBO)
  • Musterbauordnung (MBO): Brandschutz in Gebäuden,
  • Technische Baubestimmungen (MVV TB): Diverse Bau-Musterrichtlinien,
  • DIN 4102: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen,
  • DIN EN 1993-1-1: Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten,
  • BGHW- Seminar: Sicher arbeiten, Gesundheit schützen.