Chinesische Gesetze verstehen
Wird in den Lieferantenverträgen das UN-Kaufrecht nicht ausdrücklich festgeschrieben, gilt chinesisches Recht, da in China die Sachleistung erbracht wird. Einkäufer bewegen sich mit dieser Festlegung aber keineswegs in einem rechtlosen Raum. Für Verträge gilt das sogenannte chinesische Vertragsgesetz (VG), das seit 1999 in Kraft ist und bei dem moderne westliche Zivilgesetze Pate gestanden haben, u. a. auch das deutsche BGB.Dennoch sind einige Besonderheiten zu beachten. So müssen z. B. rechtswirksame Verträge nicht handschriftlich unterschrieben sein. Ein Firmenstempel tut es in China auch! Einkäufer sollten sich deshalb unbedingt über die Aussagekraft und Bindungswirkung eines solchen Stempels aufklären lassen. Vor allem, wenn sie kein Mandarin verstehen, was bei deutschen Einkäufern die Regel sein dürfte.
Das chinesische Vertragsgesetz kennt auch eine Regelung für den elektronischen Datenverkehr. Nach ihr ist eine Willenserklärung in dem Moment abgegeben, wenn sie das Datensystem des Empfängers erreicht. Wichtig für alle Einkäufer zu wissen, die ihre Anfragen und Angebote per E-Mail nach China schicken.
Deutschland als Gerichtsstand festzulegen, ist ebenfalls kein guter Rat, da ein deutsches Urteil erst noch von einem chinesischen Gericht anerkannt und vollstreckt werden muss. Was in der Praxis aber niemals passiert. Dafür sind die Rechtskulturen zu unterschiedlich. In China stellt die Klage einer ausländischen Firma gegen ein inländisches Unternehmen einen erheblichen Affront dar.
Überhaupt sollten sich deutsche Einkäufer gut überlegen, ob sie bei Vertragsverstößen vor ein ordentliches Gericht ziehen. Im chinesischen Kulturkreis, in dem es immer darum geht, in der Öffentlichkeit sein Gesicht zu wahren, werden gerichtliche Auseinandersetzungen grundsätzlich als Bedrohung missverstanden.
Globaler Einkauf aktuell -Praxis-Tipp: Als Alternative bietet sich bei Streitigkeiten der Gang zu einem nicht öffentlichen Schiedsgericht an. Hier herrscht die notwendige Diskretion, bei der die chinesische Seite keinen Gesichtsverlust befürchten muss.
Lieferantenverträge abschließen
AGBs sind in China bislang kaum bekannt. Aus diesem Grund sollten Qualitätskriterien in den Verträgen haarklein definiert werden, um bei Nichteinhaltung den Vertrag auflösen oder die Warenannahme ablehnen zu können. Erfahrungsgemäß gehört eine Festsetzung der Lieferzeit ebenso in den Vertragstext wie Regelungen, auf welche Art und Weise Streitigkeiten beigelegt werden. Die Einschaltung eines nicht öffentlichen Schiedsgerichts muss per Schiedsklausel extra vereinbart werden.
Produktpiraterie vorbeugen
Um sich bei Outsourcing-Projekten vor dem in China weitverbreiteten Markenklau zu schützen, sollten Sie in jedem Fall vor Übergabe von Plänen und Unterlagen prüfen, ob diese für China gewerbliche Schutzrechte erhalten können. Aus gleichem Grund empfiehlt es sich, das Know-how für die Auftragsproduktion immer nur zeitlich begrenzt und immer nur im allernötigsten Umfang zur Verfügung zu stellen. Im Vertragstext können diese Vorsichtsmaßnahmen in einer Geheimhaltungsvereinbarung und einem Wettbewerbsverbot niedergeschrieben werden.
Rohstoffeinkauf Aktuell -Praxis-Tipp: Entsenden Sie einen Mitarbeiter zu Ihrem chinesischen Partner, der vor Ort mit einem verlässlichen Dolmetscher als Know-how-Träger fungiert.