Zum Beispiel im Bereich Geschäftsreisen: Beim Personalausweis als anerkanntes Reisedokument wird es ganz sicher bleiben, allerdings wird sich Ihr visumfreies Aufenthaltsrecht in Großbritannien zukünftig auf 90 Tage beschränken, wie schon heute in den Nicht-EU-Ländern Schweiz und Norwegen.
Da ab nächstem Jahr alle Roaming-Kosten innerhalb der Union wegfallen, dürften Sie die Brexit-Folgen am ehesten beim Telefonieren mit Ihrem Handy zu spüren bekommen.
Mit großer Sicherheit wird Großbritannien dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weiterhin angehören. Folglich müssen Sie auch nach erfolgtem Austritt nicht mit Zöllen für Waren made in Great Britain rechnen (mit Ausnahme von Verbrauchsteuern).