Wer per Hand und ausgedruckter Compliance-Listen prüfen wollte ob ein Unternehmen konform ist, müsste seine Einkaufsabteilung personell verdoppeln. Mindestens. Die Liste der so genannten Dual-use-Güter (Schiffs- und Meerestechnik) nennt allein 650 Positionen.
Mit einem einzigen Abgleich der Produkte und Zulieferer ist es auch nicht getan, da sich die Compliance-Listen ständig verändern. Neue Länder und Namen kommen hinzu, andere verschwinden.
Drakonische Strafen drohen
In Sachen Sanktionslisten sind nicht nur Einkäufer, sondern auch die Unternehmensleitung gefragt. Per Gesetzeslage sind alle „Geschäfte mit sanktionierten Personen und Institutionen“ strafbar (§ 34 Abs. 4 und 7 des Außenwirtschaftsgesetzes, AWG). „Weder direkt noch indirekt dürfen Terroristen und Terrorgruppen Geld und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden“, heißt es weiter. Damit sind nicht nur Lieferungen aus Embargo- Ländern verboten bzw. genehmigungspflichtig, sondern auch Geschäftskontakte zu den in den Sanktionslisten aufgeführten Einzelpersonen und Organisationen (gegenwärtig etwa 8.000).Beachten Sie: Bei Aufsichtsverletzungen werden auch die Unternehmensverantwortlichen persönlich zur Verantwortung gezogen. Das können immerhin Verwarnungen, Bewährungsstrafen, Geldbußen von bis zu 500.000 € sein oder mehrjährige Gefängnisstrafen.
Sisyphosarbeit
Jede Lieferung aus einem Drittland, ob aus der Schweiz, aus China oder den USA, muss also untersucht werden, ob der Absender als Person oder Unternehmen nicht in einer der Compliance- Listen auftaucht. Ein ungeliebter Job, um den sich nicht nur Einkäufer drücken.
Hilfen bieten da nur Computer & Co. Das Programm Formatsoftware hilft Ihnen beispielsweise dabei, die vielfältigen Aufgaben zu bewältigen. Mehr dazu erfahren Sie in der kommenden Woche in Teil 2 dieses Beitrags.
Einkäufer, die viel in den USA beschaffen, bewegen sich z. B. auf besonders unsicherem Terrain. Amerika ist nicht nur für seine rigide Rechtsprechung berüchtigt, seit dem 11. September 2001 sind auch viele Handels-, Finanz- und Zahlungsvorgänge mit strengen Restriktionen belegt, die das Beschaffungsgeschäft teilweise erheblich erschweren. Die ganze Flut der neuen Antiterrorismusgesetze mit ihren vielen Bestimmungen und Verordnungen ist auch nicht allein durch den Einkauf zu managen.
Compliance ist eine Herausforderung für das ganze Unternehmen und muss entsprechend breit verteilt werden. Auf jeden Fall gehört sie auf die Agenda der Geschäftsleitung.