Die im HGB verankerten Haftungsbeschränkungen wurden vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 3. März 2011 (Az. I ZR 50/10) auf 9,25 €/kg erhöht. Damit wurde das Stuttgart-Urteil bestätigt, das berichtet der Informationsdienst Einkaufsmanager in einer aktuellen Ausgabe. Der Praxisfall: Die Palette enthielt Chemikalien im Wert von rund 27.000 €. Der Spediteur hatte die Sendung auf dem New Yorker Flughafen verloren, wo ein Zwischenhalt auf dem Weg zum Bestimmungsort Philadelphia eingelegt worden war.
So entschied das Gericht: Der BGH hob hervor, dass es keinen Unterschied mache, ob die Beförderung dem für den internationalen Luftverkehr geltenden Montrealer Übereinkommen unterliege oder den allgemeinen handelsgesetzlichen Regelungen. Nach diesen habe es sich im besagten Fall um einen Multimodal-Vertrag (Beförderung mit verschiedenen Transportmitteln) gehandelt, der keine Haftungsbegrenzung bei Schäden (Verlust der Palette) durch vorsätzliche oder leichtfertige Handlungen des Spediteurs vorsieht.
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