Eine Bankauskunft einholen – so geht’s

Wenn Sie einen Großauftrag für einen Kunden erledigen und dafür in Vorleistung gehen sollen, ist blindes Vertrauen riskant. Informieren Sie sich vorab, zum Beispiel, indem Sie eine Bankauskunft einholen.

Wenn Sie einen Großauftrag für einen Kunden erledigen und dafür in Vorleistung gehen sollen, ist blindes Vertrauen riskant. Der einfachste Weg für Sie, sich über einen Kunden zu informieren, ist dieser: Beauftragen Sie Ihre Hausbank, von der Bank Ihres Kunden eine Auskunft über den Kunden einzuholen.

Eine Bankauskunft einholen – bei Geschäftskunden ein übliches Vorgehen

Üblich ist ein solches Vorgehen, wenn Ihr potenzieller Vertragspartner ein Geschäftskunde ist; dann wird er seine Bank ermächtigt haben, Auskünfte über ihn zu erteilen. Die Bank fragt ihn schon bei der Einrichtung der Geschäftskonten danach.

Achtung! Der Geschäftskunde hat seiner Bank untersagt, Informationen über ihn herauszugeben? Das sollte Sie misstrauisch machen, denn es verstößt gegen gängige Sitten. Entweder will der Kunde etwas verschweigen (z. B. Zahlungsprobleme), oder er verfolgt eine generell zurückhaltende Informationspolitik und möchte ohne konkreten Anlass nichts von sich preisgeben.

Bitten Sie den Kunden dann, er möge der Bank erlauben, Ihnen eine Auskunft zu erteilen, da Sie in Vorleistung gehen und daher ein berechtigtes Informationsinteresse haben. Schlägt der Kunde Ihnen das ab, nehmen Sie von dem Geschäft besser Abstand.

Können Sie auch über Privatkunden eine Bankauskunft einholen?

Auch über einen Privatkunden können Sie eine Bankauskunft einholen. Seiner Bank wird aber keine generelle Ermächtigung von ihm vorliegen, sodass sie zuvor bei ihm nachfragt. Klären Sie also schon im Vorfeld mit dem Kunden, ob er einverstanden ist. Rechnen Sie aber mit Skepsis, da dieses Instrument im Privatbereich kaum bekannt ist.

Wenn Sie eine Bankauskunft einholen wollen, reichen Sie dazu bei Ihrem Kreditinstitut eine formlose schriftliche Anfrage ein. Telefonische Anfragen werden nur in wenigen Ausnahmefällen angenommen und bearbeitet.

Geben Sie in Ihrer Anfrage den Namen und die Sparkasse oder Bank an, bei der Ihr Geschäftspartner Kunde ist (aus Geschäftsbriefen ersichtlich oder den Kunden danach fragen). Nennen Sie zudem einen Grund, weshalb Sie ein berechtigtes Interesse an der Bankauskunft haben (z. B. ein sich anbahnendes Vertragsverhältnis).

Ist der zu überprüfende Auftraggeber Kunde beim gleichen Kreditinstitut wie Sie, erteilt das die Bankauskunft direkt an Sie. Ist er Kunde bei einer anderen Bank, leitet Ihr Kreditinstitut die Anfrage dorthin weiter und bekommt auch die Antwort zurück, die es dann an Sie weitergibt.

Die Bankauskunft selber ist standardisiert. Sie enthält keine konkreten Zahlen oder Informationen zum Kontostand, sondern eine Einschätzung der Bonität und Kreditwürdigkeit Ihres (potenziellen) Vertragspartners.

Für die Bankauskunft wird Ihr Institut eine Gebühr verlangen. Diese liegt bei etwa 20 Euro pro Auskunft.