So fordern Sie unberechtigte Skonto-Abzüge energisch zurück

Es gibt Kunden, die getreu dem Grundsatz "Frechheit siegt" grundsätzlich jede Rechnung um 2 oder 3% kürzen. Sie nennen das Skonto-Abzüge, auch wenn es keine Skonto-Vereinbarung gibt oder die vereinberte Skonto-Frist längst überschritten ist. Offenbar spekulieren diese Kunden darauf, dass Sie froh sind, überhaupt Geld bekommen zu haben und auf eine Skonto-Nachforderung verzichten. Diesen Gefallen sollten Sie ihnen keinesfalls tun. Im Gegenteil:
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Der Nachforderung der Skonto-Abzüge Nachdruck verleihen

Sie haben schon zum wiederholten Mal schlechte Erfahrungen mit einem Kunden gemacht?   Dann formulieren Sie Ihre Skonto-Nachforderung energisch und mit Nachdruck – und rechnen Sie damit, dass Sie ihn gegebenenfalls als Kunden oder Auftraggeber verlieren.
Drohen Sie mit

  • Mahngebühren (üblich sind bis zu 5 € pro Mahnung) und
  • Verzugszinsen auf den noch ausstehenden Betrag (üblich sind bei Unternehmern 8 % über dem Basiszinssatz, siehe www.bundesbank.de – Zinssätze).

Verkneifen Sie sich aber einen beleidigenden Ton – trotz allem Verdruss. Schließlich geht es auch um den Ruf Ihres Unternehmens.

Musterschreiben: Unberechtigte Skonto-Abzüge energisch zurückfordern

Skonto-Frist überschritten – bitte nachzahlen
Sehr geehrter Herr Bach, mit Ihrer Überweisung vom 30.September 20.. haben Sie unsere Rechnung vom 4. September 20.. noch nicht in voller Höhe bezahlt: Die Skonto-Frist von 10 Tagen war zu diesem Zeitpunkt längst abgelaufen, und dennoch haben Sie 3 % Skonto abgezogen. Damit fehlt der Restbetrag von 2.200 €.
Da Sie schon zum wiederholten Male Skonto-Abzüge nach Ablauf der Skonto-Frist vorgenommen haben, weise ich Sie mit Nachdruck darauf hin, dass ich mit diesem Vorgehen nicht einverstanden bin. Sie wissen: Ich räume Ihnen gern Skonto ein, sofern Sie sich an die vereinbarte Frist halten.
Bitte leisten Sie die Restzahlung binnen 10 Tagen. Ansonsten muss ich Ihnen auf den noch ausstehenden Betrag Verzugszinsen und Mahngebühren berechnen.

Skonto-Abzug war nicht vereinbart – bitte nachzahlen!
Sehr geehrter Herr Wartenberg, Ihr Scheck für das neue Destilliergerät (unsere Rechnung vom 12.09.20..) ist angekommen. Danke! Mit dem Abzug von 3 % Skonto ohne Rücksprache bin ich aber nicht einverstanden. Falls Sie eine Regelung für zukünftige Skonto-Abzüge wünschen, bitten wir um Rücksprache.
Bitte begleichen Sie den noch ausstehenden Betrag von 513,80 € innerhalb von 14 Tagen, sonst sehen wir uns gezwungen, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen.