Wann eine Skonto-Nachforderung angebracht ist

Es gibt keine Skontovereinbarung, auf die sich der Kunde berufen kann, und trotzdem hat er die Rechnung nicht in voller Höhe gezahlt? Oder er hält sich einfach nicht an die vereinbarte Frist, zieht aber trotzdem Skonto? Dann fordern Sie den einbehaltenen Betrag nach. Leider ist die Untugend weit verbreitet, Skonto abzuziehen, ohne die Frist einzuhalten. Dieses Verhalten sollten Sie Ihren Kunden nicht durchgehen lassen. Packen Sie Ihre Kunden dann durch eine Skonto-Nachforderung bei ihrer Ehre.Eine Skonto-Nachforderung ist gleich aus drei Gründen sinnvoll: Erstens verhindern Sie durch eine Skonto-Nachforderung, dass der Kunde plötzlich für die Zukunft Anspruch auf den Skontoabzug bekommt – nur weil Sie diese Geschäftspraktiken bisher stillschweigend geduldet haben.
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Es gibt keine Skontovereinbarung, auf die sich der Kunde berufen kann, und trotzdem hat er die Rechnung nicht in voller Höhe gezahlt? Oder er hält sich einfach nicht an die vereinbarte Frist, zieht aber trotzdem Skonto? Dann fordern Sie den einbehaltenen Betrag nach. Leider ist die Untugend weit verbreitet, Skonto abzuziehen, ohne die Frist einzuhalten. Dieses Verhalten sollten Sie Ihren Kunden nicht durchgehen lassen. Packen Sie Ihre Kunden dann durch eine Skonto-Nachforderung bei ihrer Ehre.
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Eine Skonto-Nachforderung ist gleich aus drei Gründen sinnvoll:

Erstens verhindern Sie durch eine Skonto-Nachforderung, dass der Kunde plötzlich für die Zukunft Anspruch auf den Skontoabzug bekommt – nur weil Sie diese Geschäftspraktiken bisher stillschweigend geduldet haben.

Zweitens zahlen Sie bei stillschweigender Duldung zu viel Umsatzsteuer ans Finanzamt – zumindest wenn Ihre Rechnungen und nicht die tatsächlichen Zahlungseingänge Grundlage für die Besteuerung sind (also falls Sie ein so genannter Soll-Versteuerer sind): Steht nichts über den möglichen Skontoabzug auf der Rechnung, verlangt der Staat die Umsatzsteuer auf den vollen Rechnungsbetrag statt auf die tatsächlich gezahlte Summe.
Mit anderen Worten: Zieht der Kunde 2 oder 3 % Skonto, ohne dass diese Möglichkeit ausdrücklich auf der Rechnung erwähnt ist, müssen Sie Umsatzsteuer auch auf den Teil des Betrags abführen, den Sie in Wirklichkeit gar nicht eingenommen haben.Drittens sollten Sie dafür sorgen, dass unfaire Geschäftspraktiken gar nicht erst um sich greifen: Schließlich ist es nur recht und billig, den Skontonachlass auch wirklich nur für die entsprechende Gegenleistung einzuräumen – nämlich für pünktliche Zahlung.

Skonto-Nachforderung nur, wenn die Zahlung zu spät veranlasst wurde

Wenn das Geld nach Ablauf der Skontofrist bei Ihnen eingeht, muss das noch lange nicht heißen, dass der Kunde die Frist für den Skontoabzug versäumt hat. Denn laut Rechtsprechung ist nicht der Zahlungseingang ausschlaggebend für die Rechtzeitigkeit, sondern dass die Zahlung rechtzeitig veranlasst wurde. Das bedeutet: Bei einer Überweisung zählt das Datum auf dem Überweisungsträger (OLG Nürnberg, Urteil vom 27. Juli 2000, AZ: 13 U 1118/00), bei einer Einzahlung das Datum auf dem Einzahlungsbeleg und bei einem per Brief übersandten Scheck das Datum des Poststempels (BGH, Urteil v.
11.Feb. 1998, AZ: VIII ZR 287/97). Ihre Skonto-Nachforderung ist also nur berechtigt, wenn der Käufer die Zahlung erst nach Ablauf der Skontofrist veranlasst hat.