Wie Sie die Bezahlung von Teillieferungen korrekt vereinbaren
Ein Freund von mir arbeitet als Möbelschreiner. Sein Unternehmen existiert noch nicht lange und bisher waren es hauptsächlich Einzelstücke, die man bei ihm in Auftrag gab. Die gute Qualität und die Schönheit der Möbelstücke haben sich jedoch schnell herumgesprochen, und deshalb bekam er vor kurzem den Auftrag, gleich mehrere Zimmer einzurichten.Die Freude war groß, und er machte sich mit viel Elan daran, den Auftrag auszuführen. Nach ein paar Monaten trafen wir uns zufällig, und ich merkte, dass er etwas auf dem Herzen hatte. Er rückte auch gleich raus mit der Sprache: "Sag mal, du weißt doch, ich habe diesen großen Auftrag bekommen. Wann kann ich denn die erste Rechnung schreiben?"Ich war ein bisschen entsetzt. Obwohl er schon mehrere Teile fertig gestellt hatte, hatte er noch kein Geld gesehen, weil er sich nicht getraut hatte, eine Rechnung zu stellen. Ich erklärte ihm, dass er bei einem umfangreichen Auftrag auf keinen Fall warten muss, bis alle Stücke fertig gestellt sind. Schon nach der ersten Teillieferung ist es erlaubt, eine Rechnung zu stellen.Die meisten Unternehmen schicken bereits nach der ersten Teillieferung eine Rechnung an ihre Kunden, aber offenbar gibt es auch solche, die ein schlechtes Gewissen haben, schon eine Rechnung zu stellen, obwohl der Auftrag noch nicht komplett ausgeführt ist.Neulich habe ich jedoch gelesen, dass es nicht ausreicht, wenn ein Unternehmer ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hinweist. Die Vertragsklausel
"Teillieferungen und Teilabrechnungen sind zulässig" ist nämlich unzulässig, wenn es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt. Laut einer aktuellen Entscheidung des Kammergerichts Berlin stellt eine derartige Vertragsklausel eine unzulässige Wettbewerbshandlung dar.Mein befreundeter Möbelschreiner hatte noch keine vergleichbare Klausel in seinen Allgemeinen Vertragsbedingungen. Nutzen Sie diesen umstrittenen Wortlaut, sollten Sie diesen besser streichen, und es wie er jetzt richtig machen:Um Ihre berechtigten, finanziellen Interessen bei einer Teillieferung zu schützen, sollten Sie Ihren Kunden folgende Regelung anbieten:Vereinbaren Sie mit Ihren Kunden individuell, ob der Kunde Teillieferungen wünscht oder warten will, bis alle Waren in einer Sendung geliefert werden können. Ist er an Teil-Lieferungen interessiert, stimmen Sie nur dann zu, wenn der Kunde bereits bei Erteilung des Auftrags sich bereit erklärt, die Teillieferungen zu bezahlen. Handelt es sich um eine Dienstleistung, die Sie in mehreren Teilen erbringen, verlangen Sie von Ihrem Kunden am besten einen Vorschuss.Mein Bekannter hat übrigens Glück gehabt. Er hat mit seinem Kunden gesprochen, durfte direkt eine Teil-Rechnung stellen, die er auch sofort bezahlt bekam.