Der gefährliche Fehler bei der Umsatzsteuer

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, warum die Finanzämter bei der Umsatzsteuer so genau hinschauen? Da werden Belege angefordert, wenn Sie mal ein Umsatzsteuer-Guthaben ausweisen…

Immer wieder schicken die Finanzämter Prüfer zu einer unangekündigten Umsatzsteuer-Nachschau heraus…

Weshalb das Finanzamt bei der Umsatzsteuer besonders pingelig ist

Die Antwort ist einfach: Die Umsatzsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Über 30 % der gesamten Steuereinnahmen erzielt der Staat allein durch die Umsatzsteuer. Kein Wunder also, dass Ihnen der Fiskus besonders auf die Finger schaut, wenn Sie umsatzsteuerpflichtiger Selbstständiger sind. Besonders in diesem Punkt gibt es immer wieder Ärger mit dem Finanzamt, den Sie jetzt bei der Vorbereitung Ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung für das Jahr 2010 im Auge behalten sollten:

Der gefährliche Fehler: Ihre vorangemeldeten und erklärten Umsätze weichen voneinander ab

Schon Ihr Finanzamtssachbearbeiter schaut darauf, wenn Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Umsatzsteuer-Erklärung abgeben. Genauestens untersucht wird bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung bzw. umfassenden Betriebsprüfung. Genau betrachtet wird, wie die Werte Ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung mit denen aus Ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen zusammenpassen. Erklären Sie nach Jahresende höhere Umsätze als zuvor in den Voranmeldungen, sodass sich eine Umsatzsteuer-Nachzahlung ergibt, wecken Sie sofort das Interesse des Finanzamts.

Beispiel: Hohe Umsatzsteuer-Nachzahlung nach Jahresende

Die Selbstständige Petra Mustermann hat in ihren Voranmeldungen Januar bis Dezember 2010 Netto-Erlöse in Höhe von 50.600€ angegeben. Später findet sie noch eine Ausgangsrechnung, die sie falsch abgelegt hatte. Diese erfasst sie nun im Rahmen Ihres Jahresabschlusses 2010. Die Netto-Erlöse laut Umsatzsteuer-Jahreserklärung betragen nun 57.300€, sie muss 1.273€ Umsatzsteuer nachzahlen.

Die meisten Finanzämter werden für eine solche Abweichung eine Erklärung von Ihnen fordern. Vergessene Rechnungen sind zwar eine plausible Erklärung, werfen aber kein gutes Licht auf Ihre unternehmerische Sorgfalt. Ein „Minuspunkt“ in Ihrer Akte ist Ihnen sicher. Bei mehreren „Minuspunkten“ oder wenn Sie keine plausible Erklärung liefern können, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen – von der Umsatzsteuer-Sonderprüfung bis hin zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Möglich ist auch, dass Sie in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung weniger Erlöse als in den Voranmeldungen angeben. Das kann nur auf Fehler in Ihrer Buchhaltung zurückzuführen sein, die Sie erklären müssen und denen eventuell durch eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung nachgegangen wird. Da Sie jedoch zu viel Umsatzsteuer an den Staat abgeführt haben, besteht zumindest die Gefahr eines Steuerstrafverfahrens nicht.