Steuerliche Behandlung von Werbeartikeln

Wenn Sie privat einem guten Freund oder Verwandten zu Weihnachten ein kleines Geschenk kaufen möchten, gibt es dabei in der Regel nicht viel zu beachten. Doch im beruflichen Kontext verhält sich die Lage ganz anders. Und zwar sowohl für den Schenker als auch für den Beschenkten. Deshalb ist es wichtig, sich ein wenig mit der aktuellen Gesetzeslage zum Thema Werbegeschenke auseinanderzusetzen und die Beträge, ab denen sich die steuerlichen Auswirkungen dabei verändern, genau zu kennen.
Inhaltsverzeichnis

Steuerliche Behandlung von Geschenken bis zu 10 Euro

Beginnen wir bei der guten Nachricht: Wenn Sie einem Geschäftspartner ein Geschenk machen, das einen Wert von zehn Euro nicht überschreitet, dann handelt es sich dabei im Sinne des Finanzamtes um einen sogenannten Streuwerbeartikel.

Diese Geschenke sind von jeglicher Steuerlast befreit und müssen auch nicht dokumentiert werden. Wenn Sie es also mit dem Schenken besonders einfach halten möchten, sollten Sie in Ihrem Unternehmen die einfache Compliance-Regel einführen, dass der Wert der Geschenke bei maximal zehn Euro liegen darf.

In allen anderen Fällen ist die steuerliche Behandlung von Werbeartikeln ein wenig komplizierter. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen dazu finden Sie im Einkommensteuergesetz (EStG) § 37b. Doch keine Angst, Sie müssen sich nicht durch den genauen Gesetzestext lesen, um das Thema verstehen zu können. In den nächsten Zeilen erfahren Sie alles darüber, wie höherwertige Werbegeschenke steuerlich behandelt werden müssen.

Geschenke zwischen 10 und 35 Euro: Das müssen Sie als Schenker beachten

Grundsätzlich gilt für Schenker: Geschenke, deren Wert zwischen 10 und 35 Euro liegt, müssen entsprechend dokumentiert und auch versteuert werden. Das heißt, Sie müssen das Geschenk in Ihrer Buchhaltung als Betriebsausgabe deklarieren.

Dabei ist es wichtig, eine Vermischung mit anderen Betriebsausgaben zu vermeiden. Die Aufwendungen für die Geschenke müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden.

Das Finanzamt verlangt von Ihnen eine Dokumentation, damit im Fall einer steuerlichen Überprüfung einfach und schnell nachvollzogen werden kann, wo das Geschenk zu welchem Preis gekauft wurde und an wen es überreicht wurde. In der Praxis ist dafür eine einfache Excel-Liste nach diesem beispielhaften Aufbau ausreichend:

KaufdatumGekauft beiBetragSchenkdatumÜberreicht an
1.6.2022SOURCE GmbH€ 24,9014.6.2022Libris AG, Hr. Stefan Schuster

Steuerlich haben Sie als Schenker nun zwei Möglichkeiten, wie sie mit dem Werbegeschenk umgehen können:

  • Sie entscheiden sich für die sogenannten „Pauschalversteuerung“ und nehmen damit die komplette Versteuerung des Werbegeschenkes auf Ihre Kappe.
  • Sie entscheiden sich dafür, das Werbegeschenk nicht selbst zu versteuern, sondern möchten stattdessen, dass der Beschenkte sein Geschenk selbst versteuert.

Im Sinne einer optimalen Kundenpflege entscheidet sich ein Großteil der Schenker für die Pauschalversteuerung. Denn schließlich handelt es sich dabei ja um ein Geschenk und dieses soll den Beschenkten nach Möglichkeit eine Freude bereiten und ihm nicht zur Last fallen.

Wie funktioniert die Pauschalversteuerung bei Werbegeschenken?

Um zu verstehen, wie Sie bei einem Werbegeschenk eine Pauschalversteuerung vornehmen, hilft am besten ein einfaches Beispiel: Angenommen, Sie schenken, wie in unserer Beispiel-Dokumentation angeführt, Herrn Schuster von der Libris AG eine Powerbank, weil Sie bei Geschäftsterminen mit ihm schon des Öfteren erlebt haben, dass der Akku seines Smartphones fast leer ist.

Für die 24,90 Euro, die Sie dafür ausgegeben haben, werden im Sinne der Pauschalversteuerung nun 30 Prozent des Kaufbetrages an Steuern fällig. Das macht bei unserem Beispiel 7,47 Euro aus. Zusätzlich müssen Sie allerdings auch noch die Kirchensteuer in der Höhe von 7 Prozent und den Solidaritätszuschlag in der Höhe von 5,5 Prozent berücksichtigen. Die Rechnung sieht also insgesamt folgendermaßen aus:

PositionProzentsatzBetrag
Kaufbetrag 24,90 €
Pauschalversteuerung30 %7,47 €
Kirchensteuer7 %1,74 €
Solidaritätszuschlag5,5 %1,37 €
GESAMT 35,48 €

Das bedeutet für Sie in der Praxis: Bei einem Werbegeschenk in der Höhe vom 24,90 entsteht insgesamt eine Steuerbelastung in der Höhe von 10,58 Euro.

Quelle: www.source-werbeartikel.com

Was müssen Sie bei Geschenken zwischen 10 und 35 Euro steuerlich beachten?

Wenn Sie von einem guten Geschäftspartner ein attraktives Werbegeschenk erhalten, dann dürfen Sie sich zunächst einmal darüber freuen.

Doch bereits im nächsten Augenblick sollte bereits wieder der Unternehmer in Ihnen erwachen. Als solcher sollten Sie Ihren Geschäftspartner danach fragen, ob er das Geschenk bereits versteuert hat oder ob Sie selbst für die Steuer aufkommen sollen.

Wurde das Geschenk vom Schenker bereits versteuert, so fällt für Sie in diesem Fall keine Steuerlast an. Andernfalls sind Sie jedoch dazu verpflichtet, das Geschenk als Geschäftseinnahme zu versteuern. Darüber hinaus müssen Sie es auch ähnlich wie beim Aufbau der Tabelle für Schenker dokumentieren.

Sind Geschenke mit einem Wert von über 35 Euro generell verboten?

Selbstverständlich können Sie Ihren Geschäftspartnern auch Geschenke machen, die einen Betrag von 35 Euro übersteigen.

Bei den 35 Euro handelt es sich um die gesetzliche Höchstgrenze, bis zu der Sie die betrieblich veranlassten Geschenke an Kunden und Geschäftspartner pro Empfänger und Geschäftsjahr als Betriebsausgabe geltend machen können.

Zu beachten bei der Höchstgrenze ist darüber hinaus auch noch, ob Sie als Unternehmer zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sind oder nicht. Ist das der Fall, handelt es sich dabei um einen Nettowert, ansonsten um einen Bruttowert.

Dazu ein Beispiel: Sie möchten Ihrem langjährigen Kunden zu seinem 40. Geburtstag ein hochwertiges Geschenk im Wert von 39 Euro überreichen. Da Sie als Unternehmer zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sind, wird der Nettowert des Geschenkes als Basis herangezogen. Abzüglich der Umsatzsteuer in der Höhe von 6,23 Euro beträgt der Anschaffungswert 32,77 Euro und liegt somit unterhalb der steuerlichen Höchstgrenze von 35 Euro.

Wer sein Geschenk mit Bedacht auswählt, muss auch bei Überschreiten der Höchstgrenze nicht zwingend auf den Betriebsausgabenabzug verzichten. Denn wenn ein Präsent für die beruflichen Aktivitäten des Beschenkten nutzbar ist, können die Anschaffungskosten dafür auch weit über die Grenze von 35 Euro hinausgehen.

Dabei wären unter anderem die folgenden Werbegeschenke denkbar:

  • Eine Arzttasche für einen Hausarzt
  • Eine Gastro-Kaffeemaschine für einen Gastronomen
  • Ein Bildbearbeitungsprogramm für einen Grafiker
  • Ein Werkzeug-Set für eine Fachwerkstätte
  • Eine fachliche Weiterbildungsmaßnahme für eine Agentur