Politiker argumentieren dann bei einer Erhöhung der Gewerbesteuer gern damit, dass deren Heraufsetzung nicht zu einer Mehrbelastung führe, weil die Gewerbesteuer von der zu zahlenden Einkommensteuer abziehbar sei.
Doch dieses Argument zieht nicht, denn diese Anrechnung gilt nur bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von 380 %. Bei gewerbesteuerpflichtigen Einzel- bzw. Personenunternehmen wird das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags auf die zu zahlende Gewerbesteuer angerechnet. Das heißt: Ab einem Hebesatz von 380 % wird die Gewerbesteuer tatsächlich zu einer Belastung. Immer mehr Städte haben heutzutage einen Hebesatz, der deutlich darüber liegt – teilweise bis zu 520 %.
Steht auch in Ihrer Stadt eine Erhöhung der Gewerbesteuer zur Debatte? Am folgenden Beispiel sehen Sie, was Sie anrechnen können und wie sich eine Erhöhung des Hebesatzes um beispielsweise 10 % auswirkt.
Gewerbesteuer vor Anhebung:
Gewerbeertrag | 60.000 € |
– Freibetrag | – 24.500 € |
Gewerbeertrag z. B. | 35.500 € |
Steuermesszahl | 3,5 % |
Gewerbesteuermessbetrag | 1.243 € |
Hebesatz 420 % | 5.221 € |
von Eink.-St. abziehbar (bis 380 %) | – 4.723 € |
= Belastung 498 €
Gewerbesteuer nach Anhebung
(Hebesatz steigt um 10 %)
Gewerbeertrag | 60.000 € |
– Freibetrag | – 24.500 € |
Gewerbeertrag z. B. | 35.500 € |
Steuermesszahl | 3,5 % |
Gewerbesteuermessbetrag | 1.243 € |
Hebesatz 430 % | 5.344 € |
von Eink.-St. abziehbar (bis 380 %) | – 4.723 € |
= Belastung 621,90 €
Bei einer Anhebung der Hebesatzes von „nur“ 10 Prozentpunkten steigt Ihrer Gewerbesteuerbelastung also um 123,90 € von 498 € auf 621,90 % – das entspricht einer tatsächlichen Steigerung von satten 24,8 %. Seien Sie also vorsichtig, wenn Lokalpolitiker von einem geringfügigen Anstieg des Hebesatzes sprechen! In der Praxis verbirgt sich dahinter ein kräftiger Anstieg.