Doch dieses Argument zieht nur zum Teil, denn diese Anrechnung gilt nur bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von 380 %. Größere Städte haben jedoch in aller Regel einen höheren Hebesatz von bis zu 520 %
Eine Gewerbesteuerpflicht führt für Sie also sehr wohl zu einer tatsächlich spürbaren Mehrbelastung.
Die Gefahr in vielen Städten, die unter akutem Geldmangel leiden, ist nun:
Der Hebesatz wird über die magische Grenze von 380 % angehoben und damit für Sie – wenn Sie bereits gewerbesteuerpflichtig sind – zu einer tatsächlichen Mehrbelastung.
Die Frage lautet also, welche Chancen haben Sie, um aus der Spirale auszusteigen? Grundsätzlich gibt es dazu lediglich zwei Möglichkeiten:
- Betrieb verlegen: Steigt der Hebesatz auch in Ihrer Stadt über 380 % oder mussten Sie bisher schon mit einem Hebesatz über 400 % leben und die Stadtoberen ziehen die Schraube noch weiter an, wird die Verlegung Ihres Betriebs in eine kleinere Stadt in der Umgebung immer interessanter. Gerade kleiner Städte und Gemeinden werben mit einem niedrigen Gewerbesteuersatz, um Betriebe anzulocken. Wenn Sie ohnehin einen Umzug planen und mit Ihrem Betrieb nicht an den Ort gebunden sind, ist der Umzug also eine Option!
- Betrieb aufspalten: Wenn Sie als Gewerbetreibender mehrere Betriebe haben, wird jeder Betrieb einzeln zur Gewerbesteuer herangezogen. Das gilt auch, wenn Ihre beiden Betriebe in einer Gemeinde liegen. Wichtig ist nun der Gewerbesteuer-Freibetrag in Höhe von 24.500 €. Bis zu einem Gewerbeertrag von 24.500 € pro Betrieb unterliegen Ihre Einnahmen nicht der Gewerbesteuer. Und dieser Freibetrag gilt für jeden Betrieb. Das heißt: Wenn Sie Ihren jetzigen Betrieb in zwei neue, unabhängige Betriebe aufspalten, nutzen Sie den Freibetrag jeweils in voller Höhe für beide Betriebe und können mitunter einen guten Teil der Gewerbesteuer einsparen.