So erleichtern Sie den Wiedereinstieg
Kontakt halten: Erkundigen Sie sich mindestens alle 1 bis 2 Monate nach dem Gesundheitszustand des Mitarbeiters. Sprechen Sie dann möglichst persönlich mit ihm, zumindest telefonisch. Wenn es der Gesundheitszustand des Mitarbeiters erlaubt, laden Sie ihn zu den geselligen Betriebsveranstaltungen ein.
Informieren: Halten Sie Ihren kranken Mitarbeiter über Veränderungen im Betrieb und vor allem in seinem Arbeitsbereich auf dem Laufenden. Sie dürfen solche Veränderungen vornehmen. Aber Ihr Mitarbeiter geht besser damit um, wenn er informiert ist.
Rückkehr vorbereiten: Hierzu gehören Gespräche mit den Kollegen und Planung der neuen Einarbeitungszeit. Ganz wichtig auch der persönliche Empfang am ersten Arbeitstag.
Übrigens: Sofern Tarif- oder Arbeitsvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung nichts anderes regelt, verfällt der Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankten 15 Monate nach dem Jahr, in dem er entstanden ist. Übertragen wird solange nur der gesetzliche Urlaubsanspruch (20 Tage/Jahr bei einer Vollzeitkraft, wenn bei Ihnen in 5-Tage-Woche gearbeitet wird).
Urlaub aus 2010 ist also am 31.3.2012 verfallen. Wer jetzt nach langer Krankheit zurückkehrt, kann also nur noch den Resturlaub aus 2011 geltend machen (BAG, Urteil vom 7.8.2012, Az. 9 AZR 353/10).