Grafik zur Gleichstellungsbeauftragten

Gleichstellungsbeauftragte: Aufgaben, Rechte und Pflichten

Chancengleichheit und Fairness im Beruf, die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Job gehören zu den wichtigsten Werten in modernen Unternehmen. In einer Gesellschaft, in der Vielfalt als wertvolles Gut geschätzt wird, sind Gleichstellungsbeauftragte wichtige Ansprechpartner. Sie bieten individuelle Beratung bei einer möglichen Diskriminierung am Arbeitsplatz und garantieren, dass sich jeder Mitarbeiter unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Religion gesehen, gehört und respektiert fühlt. Welche Rechte, Pflichten und Aufgaben dem Gleichstellungsbeauftragten auferlegt sind, ab wann eine Gleichstellungsbeauftragte verpflichtend ist, wem sie unterstellt ist und mit welchen Maßnahmen gegen Benachteiligungen, Belästigungen und Maßnahmen zur Gleichberechtigung im Beruf Unternehmen die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten unterstützen können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Gleichstellungsbeauftragte? 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) drückt im § 1 die Ziele der Gleichbehandlung von Menschen in Deutschland aus. Der Gesetzgeber verfügt im AGG, dass „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen sind. 

Gleichstellungsbeauftragte sind in Unternehmen oder Behörden mit der wichtigen Aufgabe betraut, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fair und äquivalent behandelt werden. In der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes bildet das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) den rechtlichen Rahmen der Gleichstellung. 

Im Laufe der Zeit hat sich die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten erweitert und umfasst in Behörden und Unternehmen ein breiteres Spektrum an Aufgaben. Gleichstellungsbeauftragte bieten zusätzlich Orientierungshilfe in Fragen der Diskriminierung, beraten über Strategien von Vereinbarkeit von Beruf und Familie und fördern durch ihre Arbeit eine positive Arbeitsplatzkultur.

Ist eine Gleichstellungsbeauftragte verpflichtend? 

In öffentlichen Verwaltungen des Bundes ab 100 Beschäftigten und in obersten Bundesbehörden mit weniger als 100 Mitarbeitern muss gemäß § 19 BGleiG eine Gleichstellungsbeauftragte gewählt werden. Abhängig von der tatsächlichen Anzahl der Mitarbeiter werden weitere Stellvertreterinnen benötigt. In Dienststellen mit 2000 Beschäftigten werden beispielsweise drei zusätzliche Stellvertreterinnen zur Gleichstellungsbeauftragten gewählt. 

In privatwirtschaftlichen Unternehmen besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Benennung einer Gleichstellungsbeauftragten. Da für jedes Unternehmen die Grundsätze des AGG gelten und moderne Unternehmen Diversität, Gleichstellung und Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie als wichtig ansehen, integrieren zunehmend mehr Betriebe eine Gleichstellungsbeauftragte, deren Aufgaben sich am BGleiG orientieren.

Welche Aufgaben und Pflichten übernimmt die Gleichstellungsbeauftragte?

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gliedern sich vor allem in die folgenden vier Punkte: 

  • Prüfung der Umsetzung von Gleichstellung im Unternehmen
  • Professionelle Beratung, Unterstützung und Zusammenarbeit
  • Förderung und Sensibilisierung der Gleichstellung im Unternehmen
  • Initiativen zur beruflichen Entwicklung

Prüfung der Umsetzung von Gleichstellung im Unternehmen

Die Gleichstellungsbeauftragte ist für die Durchführung interner Audits verantwortlich. Erhält sie Hinweise aus der Belegschaft oder durch interne Überprüfungen, dass Fälle von Ungleichbehandlung oder Diskriminierung aufgetreten sind, wird sie diese protokollieren und mit der Geschäftsleitung Maßnahmen implementieren, um Gleichstellung zu gewährleisten. 

Professionelle Beratung, Unterstützung und Zusammenarbeit

Die Gleichstellungsbeauftragte bietet im Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung Beratung zu Fragen der Diskriminierung an. Ebenfalls beschäftigt sie sich proaktiv mit Formen der Belästigung von Frauen am Arbeitsplatz und arbeitet eng mit der Personalvertretung oder dem Betriebsrat zusammen. 

Förderung und Sensibilisierung der Gleichstellung im Unternehmen 

Die Gleichstellungsbeauftragte fokussiert sich in ihrer Rolle ebenfalls darauf, für eine Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz zu sensibilisieren. Gleichstellungsbeauftragte leisten mit ihrer Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz, indem sie die Chancengleichheit von Männern und Frauen bei gleicher Qualifikation sicherstellen. 

Sie setzen sich für Geschlechtergerechtigkeit ein und sorgen dafür, dass alle Menschen unabhängig von ihrem ethnischen oder religiösem Hintergrund oder ihrem Geschlecht die Chance auf Erfolg haben.

Initiativen zur beruflichen Entwicklung

Die Gleichstellungsbeauftragte engagiert sich ebenfalls für die Förderung von beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten, im Besonderen für Frauen.

Welche Rechte hat die Gleichstellungsbeauftragte?

In der öffentlichen Verwaltung hat die Gleichstellungsbeauftragte auf Grundlage von § 25 das Recht, regelmäßige Sprechstunden durchzuführen und jährliche Versammlungen der weiblichen Beschäftigten einberufen. Ebenfalls hat die Gleichstellungsbeauftragte das Recht, an Personalversammlungen teilzunehmen. Dort verfügt sie über ein Vortragsrecht. Die Aufgabenwahrnehmung als Gleichstellungsbeauftragte hat Vorrang vor der Wahrnehmung anderer Aufgaben.

Da eine Gleichstellungsbeauftragte in der Privatwirtschaft nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen die jeweiligen Rechte in Absprache mit der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat festgeschrieben werden. Die meisten modernen Unternehmen orientieren sich bei der Festlegung der Aufgaben, Rechte und Pflichten von Gleichstellungsbeauftragten an den gesetzlichen Vorgaben des BGleiG. Vor allem fällt Gleichstellungsbeauftragten in der Privatwirtschaft das Recht zu, die gesetzlichen Vorgaben des AGG vollumfänglich im Betrieb umzusetzen. 

Arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte ehrenamtlich oder erhält sie zusätzliche Vergütung? 

Gleichstellungsbeauftragte arbeiten in der öffentlichen Verwaltung ehrenamtlich. Sie werden von ihrer eigentlichen Tätigkeit in dem Ausmaß entlastet, wie dies erforderlich ist. Bei einer Dienststelle mit mehr als 1.200 Beschäftigten wird die Gleichstellungsbeauftragte vollständig für ihr Amt freigestellt. Sie nimmt am beruflichen Aufstieg in gleicher Weise teil, wie dieser ohne die Übernahme des Amtes erfolgt wäre. Diese Nachzeichnungspflicht des Gesetzgebers ist wesentlich, damit eine Gleichstellungsbeauftragte durch ihr Amt nicht am beruflichen Aufstieg gehindert wird. 

Werden Gleichstellungsbeauftragte in der Privatwirtschaft eingestellt, werden die Beauftragten auch vergütet. Ihr Gehalt liegt laut dem Stellenportal Stepstone durchschnittlich bei 48.100 Euro. 

Wem ist die Gleichstellungsbeauftragte unterstellt? 

Eine Gleichstellungsbeauftragte berichtet in der öffentlichen Verwaltung direkt an den Dienststellenleiter, einen Landrat oder andere Führungskräfte des Bundes. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist sie nicht weisungsgebunden. Sie hat unter anderem das Recht, die Öffentlichkeit über Themen in ihrem Verantwortungsbereich zu informieren.

In privatwirtschaftlichen Unternehmen ist die Gleichstellungsbeauftragte der Geschäftsleitung unterstellt. Sie verfügen über Einspruchs- und Widerspruchsrechte, – haben häufig gleichzeitig weniger Gestaltungsspielraum als in der öffentlichen Verwaltung. 

Warum sind Gleichstellungsbeauftragte so wichtig?

Gleichstellungsbeauftragte nehmen viele wichtige Aufgaben im Betrieb wahr. Sie achten zum einen auf die Einhaltung von Gesetzen und fokussieren sich ebenfalls auf die Förderung eines fairen und integrativen Umfelds, in dem die Rechte aller geschützt sind. Die folgenden 4 Punkte zeigen, warum die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten essenziell ist: 

  1. Förderung des wirtschaftlichen Wohlstands: Eine Studie des Internationalen Währungsfonds zeigt, dass die Gleichstellung der Geschlechter das Wirtschaftswachstum fördert. Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich dafür ein, dass Frauen am Arbeitsplatz gleiche Chancen haben und trägt so zu mehr Effizienz am Arbeitsplatz bei. 
  2. Förderung der sozialen Gerechtigkeit: Die Gleichstellung der Geschlechter führt zu stabileren und gerechteren Gesellschaften. Die Gleichstellungsbeauftragte hilft bei der Gestaltung von Maßnahmen, die die soziale Entwicklung fördern und zu mehr Fairness und Stabilität beitragen.
  3. Verhinderung von Diskriminierung: Die Gleichstellungsbeauftragte sorgt dafür, dass sich Frauen oder ethnische, geschlechtsspezifische oder religiöse Minderheiten an ihrem Arbeitsplatz gesichert und respektiert fühlen.
  4. Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zu Ressourcen: Der Gleichstellungsbeauftragte stellt sicher, dass jeder im Unternehmen oder der Verwaltung über gleiche Rechte und Freiheiten verfügt, unabhängig vom Geschlecht.

Wer kann Gleichstellungsbeauftragte werden? 

In der Regel ist die Position der Gleichstellungsbeauftragten Frauen vorbehalten. Doch auch Männer können in der öffentlichen Verwaltung in bestimmten Bundesländern und in der Privatwirtschaft als Gleichstellungsbeauftragte fungieren. 

Maßnahmen, mit denen Gleichberechtigung im Unternehmen gefördert werden kann

Hier finden Sie einige Ideen und dMaßnahmen zur Förderung der Gleichberechtigung im Unternehmen:

  • Umsetzung und Durchsetzung von Gleichstellungsrichtlinien: Konkrete Maßnahmen ergreifen, um Gleichstellungsrichtlinien im gesamten Unternehmen umzusetzen und sicherzustellen, dass sie konsequent durchgesetzt werden, um Chancengleichheit zu gewährleisten.
  • Fördern von Vielfalt in Führungspositionen: Aktive Bemühungen unternehmen, um eine vielfältige Führungsebene zu fördern, indem talentierte Mitarbeiter unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder anderen diversitätsrelevanten Faktoren unterstützt und gefördert werden.
  • Implementierung von Schulungen zu Gleichstellung und unbewussten Vorurteilen: Schulungen einführen, die Mitarbeiter für Gleichstellung sensibilisieren und bewusst machen, um unbewusste Vorurteile abzubauen und eine inklusivere Arbeitsumgebung zu schaffen.
  • Einführen von flexiblen Arbeitszeitregelungen: Flexible Arbeitszeitregelungen einführen, um die Work-Life-Balance zu verbessern und allen Mitarbeitern, unabhängig von Geschlecht oder Familienstand, die Möglichkeit zu geben, ihre beruflichen und persönlichen Verpflichtungen besser zu vereinbaren.
  • Ermutigung zum offenen Dialog: Ein Umfeld fördern, in dem ein offener Dialog über Gleichberechtigung und Vielfalt stattfindet, um ein Bewusstsein zu schaffen und einen konstruktiven Austausch über Herausforderungen und Lösungen zu ermöglichen.

Wie kann ein Unternehmen die Gleichstellungsbeauftragte unterstützen? 

Es gibt viele Möglichkeiten, wie Unternehmen Gleichstellungsbeauftragte unterstützen können. Das Freigeben von Geldern für umfassende Schulungsprogramme für die Ausbildung von Gleichstellungsbeauftragten ist zielführend. Es kann wesentlich dazu beitragen, Gleichstellungsbeauftragte mit den notwendigen Fähigkeiten und Kenntnissen auszustatten, damit sie ihre Rolle effektiv ausüben können. 

Ebenfalls erfolgversprechend kann die Kooperation mit anderen Unternehmen oder Organisationen sein, die sich ebenfalls für die Förderung der Gleichstellung einsetzen. Diese Partnerschaften können den Austausch bewährter Verfahren fördern, gemeinsame Schulungen implementieren oder stringente Initiativen zur Förderung der Gleichstellung in mehreren Organisationen ermöglichen. 

Auf diese Weise können Gleichstellungsbeauftragte zusätzliche Erkenntnisse, Ressourcen und Unterstützung gewinnen, um ihre Aufgabe im Unternehmen voranzubringen.